Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.

    Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

    • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
    • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Bürgeramt dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

    Bei Antragstellung macht Sie das Bürgeramt darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzten. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Dülmen beantragen. Die Lieferzeit Ihres Personalausweises beträgt 2 bis 3 Wochen. Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden: Statusabfrage Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Online-Ausweisfunktion Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln. Die elD auf Ihrem Personalausweis aktivieren oder eine neue Pin setzen, können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises an der Infothek im Bürgerbüro. Verlust des Personalausweises Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte folgendes:Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Hinweis:Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie diese Unterschriftenfunktion separat, bei Ihrem Anbieter (Trustcenter), sperren lassen. Wiederauffinden eines Dokumentes Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dienstags und Donnerstags ist das Bürgerbüro terminfrei geöffnet. Termin vereinbaren Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-
    Zuständig für die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist das Standesamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie mehrere Wohnsitze, bzw. haben Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner unterschiedliche Wohnsitze, so haben Sie die freie Wahl, bei welchem Standesamt Sie die Anmeldung vornehmen. Sollten Sie beide nicht in Hamm wohnen, wollen aber gerne hier die Ehe schließen, so ist das kein Problem. Sie melden die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Hamm heiraten wollen. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte Ihres Standesamtes wird dann die Anmeldung dem Standesamt in Hamm übersenden und die Eheschließung wird hier vorgenommen. Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum Termine zu vereinbaren. Sie dient in erster Linie dazu, Ihren Personenstand (ledig, verwitwet, geschieden) festzustellen und zu prüfen, ob Ihrer Eheschließung ein so genanntes "Ehehindernis" (Verwandtschaft der Partner, noch nicht rechtskräftig geschiedene Vorehe / Lebenspartnerschaft, o.ä.) entgegensteht. Zur Prüfung werden geeignete Unterlagen benötigt (siehe unten). Die Anmeldung einer Eheschließung ist grundsätzlich 6 Monate gültig, das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten können, wenn wir festgestellt haben, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie gerne unser Online-Formular. Tipp: Wenn Sie einen besonderen Wunschtermin haben, melden Sie Ihre Eheschließung möglichst frühzeitig an, denn erst wenn die Anmeldung erfolgt ist und alle Unterlagen vorliegen, können wir Ihren Wunschtermin reservieren. Einen Termin für Ihre Anmeldung können Sie ganz einfach und bequem online unter Terminvergabe des Standesamtes vereinbaren. Wenn es nicht möglich ist gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung vorzusprechen, so muss die Partnerin/der Partner, der nicht persönlich vorsprechen kann, dem anderen eine Vollmacht erteilen. Hierzu ist zwingend der Vordruck "Beitrittserklärung - Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung" zu verwenden. Diesen finden Sie unter dem Punkt "Downloads".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

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    Fax: 02594 12-149

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Beschreibung

    Im Personenstandswesen werden die bekannten Aufgaben bewältigt, die der Bürger seit jeher dem Begriff Standesamt zuordnet:die Beurkundung des Personenstandes, die bis zur Einrichtung der Standesämter (in Preußen im Oktober 1874) den Kirchenbuchämtern oblag.Hier werden Eheschließungen angemeldet und durchgeführt, Geburten und Sterbefälle beurkundet, Ehefähigkeitszeugnisse für Eheschließungen im Ausland ausgestellt, Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden ausgestellt, Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, wie z. B. Voranstellung oder Anfügung von Familiennamen, Wiederannahme eines früheren Familiennamens und Namenserteilungen beurkundet.Auch die Anerkennung von Vaterschaften nimmt das Standesamt entgegen.Vaterschaften, Nichtvaterschaften, Adoptionen, Namensänderungen, Eheschließungen, Ehescheidungen und Sterbefälle werden in die im Standesamt geführten Personenstandsregister eingetragen.In Angelegenheiten, für deren Entscheidung Gerichte zuständig sind, werden Anträge entgegengenommen und weitergeleitet (z. B. Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnisses oder Berichtigungen).Das Standesamt im Familienrathaus besitzt einen behindertengerechten Zugang.Vor- und/oder Familiennamen können nur in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet und erfolgt ebenfalls im Standesamt.Für diese Fälle stehen Ihnen Frau Krischer unter der Rufnummer 02381/175340 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-105343

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    E-Mail: standesamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • bei vorzeitiger Beantragung:
      • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
      • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
      • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original ein aktuelles biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) Bei Personen unter 16 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich. Auch Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, müssen anwesend sein. Verlustanzeige
    gültiger Personalausweis oder Reisepass Erweiterte Meldebescheinigung Ihres Hauptwohnsitzes (nicht älter als 6 Monate) Diese erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde (Bürgeramt, Bürgerbüro). Falls Sie in Hamm wohnen, stellen wir die Aufenthaltsbescheinigung selber aus Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt) Eheurkunde mit Auflösungsvermerk, wenn Sie bereits verheiratet waren Geburtsurkunden von möglichen gemeinsamen Kindern In folgenden Fällen ist es empfehlenswert sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt zu erkundigen: eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit eine/r der Verlobten wurde im Ausland geboren eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen / Lebenspartnerschaften geschlossen eine/r der Verlobten wurde adoptiert Die benötigten Unterlagen können in diesem Fall sehr individuell sein. Das Standesamt gibt Ihnen gerne Auskunft darüber welche Unterlagen uns vorliegen bzw. welche Unterlagen Sie noch besorgen müssen. Tipp:Dokumente über eine Eheschließung oder Geburt, die in Hamm stattgefunden hat, müssen Sie natürlich nicht mitbringen, sie liegen dem Standesamt im Original vor.

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
      • der Eheurkunde,
      • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
      • der Bescheinigung über die Namensführung.

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Ehe, Heirat, Personalausweis, Identitätsdokument, Hochzeit, verheiratet, PA, Neuer PA, anderer Name, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Namensänderung, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Perso, Nachname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English