Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen. Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden. Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Fax: 02355 84-243

    Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder sie

    E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis unter 16 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altKinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)Personalausweis ab 16 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altamtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden istReisepass unter 18 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altKinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes) Reisepass ab 18 Jahren:1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate altamtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung Ausweise/Pässe

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz, Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen Statusabfrage Reisepass / Personalausweis https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Schalksmühle: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 EuroPersonalausweis über 24 Jahren: 37,00 EuroReisepass bis 24 Jahre: 37,50 EuroReisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de