Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Sie können den Verlust melden

    • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
    • bei jeder Polizei.

    Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
    Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
    Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal . Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist für alle im Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner/innen da und führt zur Erfüllung der Aufgaben ein Melderegister. Die Hauptaufgaben des Bürgerbüros sind es, die Einwohner zu registrieren, Ausweisdokumente auszustellen sowie Datenübermittlungen zwischen Behörden und anderen öffentlichen Stellen durchzuführen. Das weitere Aufgabenfeld des Bürgerbüros umfasst als zentrale Anlaufstelle das vielfältige Angebot von Auskunfts-, Beratungs- und Serviceleistungen in der Stadt für den Bürger, wie z.B. Herausgabe von Fremdvordrucken/-formularen, Verkauf von Eintrittskarten, Vermietung von Grillplätzen etc.

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld (Rheinland)

    Kontakt

    Fax: 02173 794-92424

    Telefon Festnetz: 02173 794-4444

    E-Mail: buergerbuero@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit: ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:- Studio 86- Foto Schatz- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Deutsche Staatsangehörigkeit, sollten Sie noch andere Staatsangehörigkeiten haben, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. 2. mit Hauptwohnsitz in Langenfeld Rhld. gemeldet sein. 3. Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab Vollendung des 16. Lebensjahres.Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen beide Sorgeberechtigte ihre Zustimmmung geben. Die Unterschrift wird ab zehnjährigen Kindern aufgenommen. Zur Identifizierung muss das Kind bei der Beantragung immer dabei sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
    • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Abholung: Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt der Ausweis zur Abholung an der Information im Bürgerbüro bereit. Bringen Sie dafür den alten bzw. vorläufigen Ausweis mit. Falls Sie nicht persönlich den Ausweis abholen, können Sie jemanden bevollmächtigen. Zur Abholung mit Vollmacht füllen Sie bitte die Abholungsvollmacht aus. Gegen Vorlage dieser Vollmacht und dem alten bzw. vorläufigen Personalausweis wird der neue Ausweis ausgehändigt. Bitte denken Sie daran, dass die bevollmächtige Person sich bei Abholung ausweisen muss. Abholungsvollmacht

    Fristen

    Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin. Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der sofortigen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (nur bei gleichzeitiger Antragstellung eines endgültigen Personalausweises).

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland): Inhalte der zuständigen Stelle

    1. Von der Ausweispflicht ist befreit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist, Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sowie Personen, die pflegebedürftig und dauernd stationär in einer Pflegeanstalt untergebracht sind. 2. Der Personalausweis kann auch ohne Unterschrift gültig sein. Im Unterschriftsfeld ist dann ein waagerechter Strich anzubringen (bei Schreibunkundig- oder -unfähigkeit).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English