Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzten. Diesen können Sie im Bürgerbüro der Stadt Dülmen beantragen. Die Lieferzeit Ihres Personalausweises beträgt 2 bis 3 Wochen. Der Status der Bearbeitung kann online verfolgt werden: Statusabfrage Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Online-Ausweisfunktion Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis - vorausgesetzt Sie erteilen die Freigabe- auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln. Die elD auf Ihrem Personalausweis aktivieren oder eine neue Pin setzen, können Sie persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises an der Infothek im Bürgerbüro. Verlust des Personalausweises Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, teilen Sie dieses bitte umgehend persönlich im Bürgerbüro mit. Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte folgendes:Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden gekommen sein, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Hinweis:Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert. Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie diese Unterschriftenfunktion separat, bei Ihrem Anbieter (Trustcenter), sperren lassen. Wiederauffinden eines Dokumentes Bei der Verlustanzeige werden Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass DokumenteninhaberInnen zur Meldung des Wiederauffindens und zur Vorlage des aufgefundenen Dokuments verpflichtet sind. Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dienstags und Donnerstags ist das Bürgerbüro terminfrei geöffnet. Termin vereinbaren Hinweise zu Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder finden Sie auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-
    Ihren Personalausweis können Sie in jedem unserer Bürgerämter beantragen. Seit dem 01. November 2010 gibt es nur noch den neuen Personalausweis.Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation in der analogen und der digitalen Welt. Die Ausweise stellt nur die Bundesdruckerei in Berlin her. Alle Anträge werden von uns unverzüglich an diese Stelle weitergeleitet. Erfahrungsgemäß beträgt die Lieferzeit ca. 4 Wochen. Jeder Deutsche ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Sollten Sie einen Personalausweis schneller benötigen, kann Ihnen auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Eine Verlängerung dieser Ausweise ist nicht möglich. Ob für Ihre Auslandsreise der Personalausweis zur Einreise in Ihr Zielland ausreichend ist, erfahren Sie bei ihrem Reiseveranstalter oder über die Informationsseite des Auswärtiges Amt - Reisehinweise. Aktuelle Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis, sowie zur eID eID-Funktion finden Sie hier.Für eine Neubeantragung benötigen Sie: Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. die Geburtsurkunde, mit. Ein sogenanntes biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit, schwarz-weiß oder in Farbe, in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens 2 cm erkennbar sein. Sie dürfen auch grundsätzlich keine Kopfbedeckung tragen. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller als die Gesichtspartie sein. Mustertafeln für den neuen Bundespersonalausweis können Sie bei uns einsehen (s. unten). Zur Antragstellung müssen Sie selbst kommen. Eine Vertretung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen, müssen Sie den alten Ausweis vorlegen. Dieser wird eingezogen. Fertige Ausweise können auch von einer bevollmächtigen Person abgeholt werden. Geben Sie in diesem Fall der bevollmächtigten Person den alten Ausweis mit. Eine Vollmacht zur Abholung des Ausweises können Sie hier online ausstellen und direkt ausdrucken. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen zur Antragstellung eine Einverständniserklärung der Eltern / gesetzlichen Vertreter. Einen Vordruck hierfür finden Sie im Downloadbereich. Beantragen Sie den Ausweis für Ihr Kind, muss das Kind bei der Antragstellung zwingend anwesend sein! Seit dem 01.08.2021 sind die Fingerabdrücke verpflichtend im Personalausweis zu speichern. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten persönlich vorzusprechen, z.B. aus Gründen der Pflegebedürftigkeit, können Sie auch einen Antrag auf die Befreiung von der Ausweispflicht stellen (s. unter Downloads). Den Antrag richten Sie oder Ihre Betreuer/Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Vordruck an das Bürgeramt Mitte. Hinweis: Nutzen Sie gerne unsere digitalen Fotostationen, um biometrische Fotos direkt im Bürgeramt aufzunehmen - diese finden Sie in den Bürgerämtern Mitte und Bockum-Hövel. Darüber hinaus können Sie Ihre biometrische Fotos in einem Fotostudio oder in geeigneten Fotokabinen anfertigen. Digitale Passbilder, die von anderen Stellen oder Personen angefertigt wurden, können wir nach aktueller Gesetzeslage derzeit nicht annehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Dienstags und donnerstags stehen wir Ihnen ohne Terminvereinbarung zur Verfügung! An den Tagen mit Terminbuchung, beachten Sie bitte, dass Ihr Termin verfällt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen. Termine beim Bürgerbüro Seit April 2023 können Parkausweise nicht mehr im Bürgerbüro, sondern im Sachgebiet Parkraumbewirtschaftung der Abteilung 312 Zentrale Bußgeldstelle, Gewerbe und Markt beantragt werden. Sie finden die zuständige Sachbearbeitung im Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 1.24. Bitte beachten Sie die dort gültigen Sprechzeiten. Es empfiehlt sich dringend, zuvor einen Termin zu vereinbaren!

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Fax: 02594 12-149

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    E-Mail: buergerbuero@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    3.Etage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9199

    Fax: 02381 17-2990

    E-Mail: ba-mitte@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Bürgeramt Heessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 19

    59073 Hamm

    Kontakt

    Fax: 023281 17-109799

    Telefon Festnetz: 02381 17-9799

    E-Mail: ba-heessen@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Uentrop

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9299

    Fax: 02381 17-109299

    E-Mail: ba-uentrop@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Rhynern

    Adresse

    Hausanschrift

    Unnaer Straße 10-12

    59069 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109399

    Telefon Festnetz: 02381 17-9399

    E-Mail: ba-rhynern@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Pelkum

    Beschreibung

    Im Stadtteil Pelkum befindet sich das Bürgeramt im alten Amtshaus an der Kamener Str. 177. Untergebracht sind hier im Erdgeschoss der Bereich Bürgerservice und im 2. Obergeschoss die Abteilung Schwerbehindertenrecht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kamener Straße 177

    59077 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109499

    Telefon Festnetz: 02381 17-9499

    E-Mail: ba-pelkum@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgeramt Herringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dortmunder Straße 245

    59077 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9599

    Fax: 02381 17-109599

    E-Mail: ba-herringen@stadt.hamm.de

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    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Bockum-Hövel

    Adresse

    Hausanschrift

    Teichweg 1

    59075 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-109699

    Telefon Festnetz: 02381 17-9699

    E-Mail: ba-bockum-hoevel@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Zahlungsabwicklung

    Beschreibung

    Name Telefon Zimmer 17- Abteilungsleiterin Frau Müller 9917 203 Bescheinigung in Steuersachen Herr Trippelsdorf Frau Schaub 9928 9925 213 211 Bußgelder Frau Peters Herr Rosenberg 9935 9927 212 212 Elternbeiträge für Kitas und OGS Frau Hampel 9919 207 Feuerwehr/Rettungsdienst Herr Teske 9932 221 Friedhofsgebühren Herr Teske 9932 221 Gebühren für Versicherungsanzeige, KFZ Frau Kothenschulte 9963 217 Gewerbesteuer Herr Trippelsdorf 9928 213 Grundbesitzabgaben Frau Schaub 9925 211 Hundesteuer Herr Trippelsdorf 9928 213 Musikschule Frau Brösel 9937 214 Schlammabfuhr Frau Schaub 9925 211 Schulamt Frau Hader 9918 213 Tagespflege Frau Hader 9918 213 Unterhaltsvorschuss Frau Hader 9918 213 Vergnügungssteuer Herr Trippelsdorf 9928 213 Verpflegungsgelder städtische Kitas Frau Hader 9918 213 Verwarngelder Frau Peters Herr Rosenberg 9935 9927 212 212 Wirtschaftliche Jugendhilfe Frau Hader 9918 213 Zweitwohnungssteuer Frau Schaub 9925 211

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Grenzweg 2

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-9981

    E-Mail: stadtkasse@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde im Original ein aktuelles biometrietaugliches Foto in ausgedruckter Form (nicht älter als 6 Monate) Bei Personen unter 16 Jahren muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein, sofern ein Elternteil sich vertreten lässt, Vollmacht/ Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass bei Kindern von nicht verheirateten Eltern muss zusätzlich ein Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgerechtserklärung vom Jugendamt) oder des alleinigen Sorgerechts (aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt) vorgelegt werden Das persönliche Erscheinen zur Antragstellung ist erforderlich. Auch Kinder, für die ein Dokument beantragt werden soll, müssen anwesend sein. Verlustanzeige
    Ihren alten Personalausweis (auch wenn dieser bereits abgelaufen oder sonst ungültig ist) oder Ihren Reisepass bzw. Kinderpass (Kinderausweis). Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mit, sowie eine Personenstandsurkunde, z.B. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde Ein biometrisches Lichtbild Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern (siehe Downloadbereich) Bei Beantragung durch Eltern für Kinder müssen die Kinder zwingend bei Antragstellung anwesend sein.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personalausweis beantragen, Personalausweis, PA, vorläufiger Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, neuer Personalausweis, Beantragung, Identitätsdokument, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Personaldokument, Perso, vorübergehend, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Neuer PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de