Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro
    für Beantragung Personalausweis
    für Abholung des Personalausweises
    für Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)
    für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)
    für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen

    Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein!

    Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre.

    Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt.

    Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:
    Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.

    Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen.

    Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier.

    Ausweis weg? 
    Sperrhotline ab 01.01.2014:   116 116    (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)

    Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de

    Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden:  

    Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist.

    Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.

    Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier kommen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung im Bürgerbürofür Beantragung Personalausweisfür Abholung des Personalausweisesfür Beantraung Personalausweis (nur vorläufig)für Beantragung Personalausweis (plus vorläufig)für Personalausweis Online-Funktion aktivieren/PIN setzen Die Beantragung des Personalausweises kann nur persönlich erfolgen - bei minderjährigen Kindern muss das Kind anwesend sein! Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre und über 24 Jahre 10 Jahre. Für die Beantragung eines Bundespersonalausweises wird ein aktuelles biometrisches Foto, bei Minderjährigen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern, die Ausweise beider Elternteile und die Geburtsurkunde beziehungsweise der Kinderausweis benötigt. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Außerdem werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert. Mit dieser Passgeneration wird ein zweifacher Sicherheitsgewinn erzielt:Zum einen stellt der Chip ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal dar. Mit dieser Technologie wird der Personalausweis damit noch fälschungssicherer gemacht. Zum anderen kann der Missbrauch von Pässen verhindert werden. Der Chip ermöglicht zukünftig einen maschinellen Abgleich, ob der Nutzer des Dokumentes tatsächlich der Passinhaber ist.Bürgerinnen und Bürger sollten bei der Anfertigung der Passfotos beachten: Damit die ePass-Lichtbilder den internationalen Standards entsprechen und weltweit für biometrische Kontrollen geeignet sind, wird eine neue Art Passfotos benötigt. Die Aufnahmen werden nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Sie haben einen neuen Personalausweis beantragt und warten darauf, diesen abholen zu können? Ab sofort haben Sie die Möglichkeit in unserem Serviceportal den Status Ihrer Personalausweis-Beantragung einsehen zu können. Sie möchten dieses Service nutzen, klicken Sie hier. Ausweis weg? Sperrhotline ab 01.01.2014: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!) Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de Der Urlaub steht an und Ihr Reise- oder Personalausweis ist abgelaufen? Hier kann Ihnen geholfen werden: Sie können an Flughäfen, an denen die Bundespolizei vertreten ist, für zur Zeit acht Euro innerhalb weniger Minuten einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen. Diese Möglichkeit gibt es unter anderem für Reisen innerhalb der EU, nicht allerdings für Flüge in die USA, die Türkei oder auf die Malediven. Voraussetzung ist auch, dass Ihr Ausweisdokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Über die Internetseite der Bundespolizei lassen sich die provisorischen Reiseausweise bereits von zuhause bestellen. Sie können die Dokumente dann am Flughafen unmittelbar vor Ihrem Abflug abholen. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei. Hier finden Sie auch eine Übersicht von Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere ohne Einschränkung oder in Verbindung mit einem zeitlich abgelaufenen amtlichen Lichtbildausweis anerkennen. Änderungen in der Praxis ausländischer Grenzbehörden sind allerdings auch kurzfristig möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-3298

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Fax: 02922 800-3298

    Telefon Festnetz: 02922 800-3212

    E-Mail: buergerbuero@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis

    Einverständniserklärung

    Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, 1 biometrisches Lichtbild, alten Personalausweis Einverständniserklärung Sollte der Personalausweis nicht von der Wallfahrtsstadt Werl ausgestellt worden sein, ist die Vorlage der Geburts- bzw. Heiratsurkunde erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einverständniserklärung zur Beantragung von Ausweisdokumenten Vollmacht zur Abholung des Personalausweises Statusabfrage Reisepass / Personalausweis

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Werl: Personalausweis Ausstellung erstmalig

    unter 24 Jahren 22,80 €

    ab 24 Jahren    37,00 €

    Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!

    Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates Festlegung durch jeweiligen Anbieter

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    unter 24 Jahren 22,80 € ab 24 Jahren 37,00 € Der jeweilige Betrag ist direkt bei der Beantragung zu zahlen!Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. LebensjahresgebührenfreiNachträgliches Aktivieren der Online-AusweisfunktiongebührenfreiÄndern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen)gebührenfreiÄndern der Anschrift bei UmzügengebührenfreiSperren der Online-Ausweisfunktion im VerlustfallgebührenfreiEntsperren der Online-AusweisfunktiongebührenfreiKosten für das Aufbringen eines elektronischen SignaturzertifikatesFestlegung durch jeweiligen Anbieter

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English