Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens drei Monate lang gültig. Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen. In diesem Fall fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.Auf die biometrischen Datendes Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.So funktioniert die Nutzung des Fototerminals: bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten) eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    den alten Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises biometrisches Lichtbild Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren: Geburtsurkunde ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird) Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich biometrisches Lichtbild Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen Ehe ist geschieden: der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben der gerichtliche Sorgerechtsbeschlussist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratetund haben eine gemeinsame Sorgeerklärungnach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben Sorgeerklärung ist vorzulegen ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Begleitschreiben Personalausweis - Vollmacht zur AbholungEinverstaendniserklaerung zur Ausstellung von DokumenteEinverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    PAuswGPersonalausweisgesetz (PAuswG)Personalausweisverordnung (PAuswV)Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) Gültigkeit: 10 Jahre 22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre) Gültigkeit: 6 Jahre 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis 6,00 Euro Benutzung des Fototerminals Weitere Gebührenregelungen Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis) 1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen? Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder ein gültiger Reisepass vorhanden ist 2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist? Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist. 3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto? Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis). 4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend? Fingerabdrücke sind bei allen Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, weshalb auch Kinder ab 6 Jahren zur Antragstellung mitkommen müssen. 5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind? Ja, dies sind: Unterschrift Größe, Farbe der Augen Seriennummer 6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind? Ja, dies sind auf Wunsch: elektronische Signatur 2 Fingerabdrücke 7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert? Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse. 8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde? Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden. Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben. 9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen? Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis beantragen, Personalausweis, erstmalig, ersten, Beantragung, Identitätsdokument, Neuer PA, elektronischer Personalausweis, zum ersten Mal, Ausweis, Perso, Personaldokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English