Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Personalausweis im Scheckkartenformat können Sie sich auch im Internet und an Automaten ausweisen. Die Kommunikation mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen wird dadurch immer einfacher und das Merken von zahlreichen Passwörtern und Benutzernamen überflüssig. Mit der Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente schnell und einfach online unterzeichnen.Auf die biometrischen Datendes Ausweises können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen sowie Ausweis- und Meldebehörden zugreifen.Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.So funktioniert die Nutzung des Fototerminals: bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten (siehe Aufstellung unten) eine Mehrfachverwendung der erfassten Daten, z. B. für Personalausweis und Reisepass, ist möglich und in der Gebühr enthalten Sie erhalten keinen Ausdruck Ihres Fotos!

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    den alten Personalausweis oder Reisepass Geburtsurkunde bei Verlust des Personalausweises biometrisches Lichtbild Kinder unter 16 Jahren und über 12 Jahren: Geburtsurkunde ggf. das alte Ausweisdokument zur Entwertung Einverständniserklärung sowie Ausweise/Pässe der sorgeberechtigten Person/en (beider Elternteile, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird) Angabe von Körpergröße und Augenfarbe des Kindes Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils ist bei Antragstellung zwingend erforderlich biometrisches Lichtbild Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen Ehe ist geschieden: der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben der gerichtliche Sorgerechtsbeschlussist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht eine Negativbescheinigung vom Jugendamt des Geburtsortes des Kindes ist vorzulegen Eltern sind nicht miteinander verheiratetund haben eine gemeinsame Sorgeerklärungnach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben: beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben Sorgeerklärung ist vorzulegen ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt: der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Begleitschreiben Personalausweis - Vollmacht zur AbholungEinverstaendniserklaerung zur Ausstellung von DokumenteEinverständniserklärung zur Ausstellung

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    PAuswGPersonalausweisgesetz (PAuswG)Personalausweisverordnung (PAuswV)Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    37,00 Euro (antragstellende Person ab 24 Jahre) Gültigkeit: 10 Jahre 22,80 Euro (antragstellende Person unter 24 Jahre) Gültigkeit: 6 Jahre 10,00 Euro vorläufiger Personalausweis 6,00 Euro Benutzung des Fototerminals Weitere Gebührenregelungen Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis) 1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen? Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder ein gültiger Reisepass vorhanden ist 2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist? Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist. 3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto? Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis). 4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend? Fingerabdrücke sind bei allen Personen ab dem 6. Lebensjahr verpflichtend, weshalb auch Kinder ab 6 Jahren zur Antragstellung mitkommen müssen. 5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind? Ja, dies sind: Unterschrift Größe, Farbe der Augen Seriennummer 6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind? Ja, dies sind auf Wunsch: elektronische Signatur 2 Fingerabdrücke 7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert? Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse. 8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde? Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden. Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben. 9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen? Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English