Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für diese Dienstleistung kann kein Termin vorab vergeben werden. Bitte stellen Sie daher keine Terminanfragen per Telefon oder E-Mail. Das Einwohnermeldeamt ist zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet. Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.Wann brauchen Sie einen Personalausweis?Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben.In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen: Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung); Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig; Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben; Sie haben einen neuen Namen, zum Beispiel nach einer Heirat. Gibt es Ausnahmen?In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis: Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Hinweis:Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht.Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Einwohnermeldeamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aktuelles, biometrisches PassfotoDas Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen. Die einzelnen Anforderungen enthält die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Falls vorhanden: Ihr alter PersonalausweisFalls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist. Unter Umständen: Ihr Reisepass, falls vorhandenBitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben. Unter Umständen: Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder LebenspartnerschaftsurkundeBringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen VertretersDies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind. Bitte nutzen Sie für die Zustimmung das Formular "Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises" im Download-Bereich.

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsangehörigkeit Persönliches Erscheinen (den Antrag können Sie nur vor Ort stellen) Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter (Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.) Wohnsitz in Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAusweisG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bearbeitungszeit etwa 2 bis 3 WochenIm Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English