Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung

    Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

    Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.

    Beschreibung

    Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.

    Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.

    Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig. 

    Beispiele können sein:

    • fehlender Schulabschluss
    • kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
    • Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
    • (drohende) Wohnungslosigkeit
    • familiäre Konflikte
    • schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
    • finanzielle Probleme/Schulden
    • gesundheitliche- oder Suchtprobleme 

    Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
    die finanzielle Situation zu stabilisieren

    • bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
    • bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
    • bei Behördengängen zu begleiten
    • an therapeutische Behandlungen heranzuführen
    • beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
    • die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
    • auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.

    Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.

    Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

    Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Jugendberufshilfe wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene aus Dülmen bis zu 27 Jahren, die Unterstützung und Begleitung beim Einstieg in das Berufsleben suchen.Als städtische Beratungsstelle unterstützen und begleiten wir sie kostenfrei bei Fragen zu Schule, Ausbildung, Arbeit und Beruf und Lebensplanung. Unsere Angebote umfassen: Persönliche Einzelberatung Berufliche Orientierungshilfen Individuelle Berufs- und Lebensplanung Stellenakquise, Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche, Arbeitsplatz-, oder Praktikumsplatzsuche Bewerbungshilfen, Vorbereitung auf Einstellungstests u. Bewerbungsgespräche Unterstützung bei allen Fragen zu Schule, Ausbildung, Arbeit und Beruf Hilfe beim Umgang mit Behörden Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung Gruppenberatung: Gruppenangebote zur beruflichen Orientierung,Berufswegeplanung und Stärkung der Persönlichkeit im Übergang Schule-Beruf Angebote für besondere Zielgruppen (z.B. junge Mütter, Junge geflüchtete Menschen, etc.) Wir sind Ansprechpartner für: junge Menschen bis 27 Jahren, Eltern und Menschen aus dem sozialen Umfeld Lehrer und Fachkräfte Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Unterstützung von jungen Menschen, deren Start ins Berufsleben aufgrund von persönlichen, familiären oder sozialen Problemen noch nicht reibungslos funktioniert. Patenprojekt In diesem Projekt vermitteln wir befristete Patenschaften zwischen Schüler/innen und interessierten Menschen, die Zeit haben, etwas von ihren erworbenen Qualifikationen und ihrer Lebenserfahrung weiterzugeben. Es ist angegliedert an das Mehrgenerationenhaus Dülmen. Angebote zur beruflichen Orientierung und PersönlichkeitsstärkungDie Jugendberufshilfe bietet mehrmals im Jahr mehrtägige Seminare und Workshops zu den Themen Persönlichkeitsstärkung, beruflicher Orientierung, Lebenswegplanung, u. A. an. Jugendberufsagentur Als Teil der Jugendberufsagentur Dülmen steht die Jugendberufshilfe im Austausch mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit und strebt im Sinne der Jugendberufsagenturen die "Beratung aus einer Hand" an.
    Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit werden nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.Wer kann Leistungen erhalten? Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartners oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können. Keinen Anspruch auf Leistungen haben Personen, die nur vorübergehend voll erwerbsgemindert sind; hier besteht evtl. ein Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII, Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 EUR (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt, Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.In welcher Höhe kann man Grundsicherung bekommen?Der Bedarf umfasst den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartnern und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig), ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder aG einen Mehrbedarf von 17% des maßgebenden Regelsatzes. Reicht zwar das Einkommen nicht aus, haben Sie aber Vermögen, das Sie für Ihren Lebensunterhalt einsetzen müssen, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens können Sie erneut einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Wo stellt man den Antrag? Der Antrag kann im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Sachgebiet Grundsicherungsleistungen, gestellt werden. Lebt man in einer Einrichtung, sollte der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich man vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat. Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See) nehmen den Antrag ebenfalls entgegen. Haben Sie noch Fragen?Dann können Sie sich telefonisch an die auf dieser Seite aufgeführten Mitarbeiter*innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege, Westentor 1-3, 59065 Hamm, wenden.Die Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See) beraten ebenfalls gern. Rechtsgrundlagen allgemein Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Beschreibung

    Was ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden hierbei nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern jedoch gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EUR, besteht für den Bedürftigen kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wer kann Leistungen erhalten? Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Westentor 1 - 3

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Einkommensnachweise wie z.B. Rentenbescheid Wohngeldbescheid Mietvertrag/Nachweis über Miethöhe Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher) Nachweis über Versicherungsbeiträge für Hausrat- und Haftpflichtversicherung (mit Zahlbelegen) Bei Trennung/Scheidung: Nachweise über Unterhaltszahlungen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

    Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
    • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und 
    • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben, 
      • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
      • einen Arbeitsplatz zu finden oder
      • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

    1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag) 
      • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
      • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
      • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
    2. Projektförderung
      • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
      • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
      • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

    Fristen

    Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
    • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

    Kosten

    Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

    Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Jobsuche, Förderung, Stellenangebote, Wohnungssuche, Jobcenter, Jugendhilfe, arbeitslos, NEETs, Jugendliche, Grundsicherung, Übergang Schule - Beruf, Jugendberufsagenturen, ALG II, Arbeitslosenhilfe, Hartz IV, Ausbildungsplatzsuche, Jugendsozialarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English