Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme

    Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen

    Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.

    Beschreibung

    Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie oder der von Ihnen beauftragte Dritte der zuständigen Arbeitsschutzbehörde spätestens 2 Wochen vor Einrichtung jeder Baustelle eine Vorankündigung übermitteln, wenn

    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig (das heißt über eine Dauer von mindestens einer Arbeitsschicht) tätig werden oder
    • der Umfang Ihrer Bauarbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet (wobei ein Personentag die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht umfasst).

    Mindestangaben der Vorankündigung:

    • Ort der Baustelle,
    • Name und Anschrift r Bauherrin oder der Bauherrin oder des Bauherrn,
    •  Art des Bauvorhabens,
    • Name und Anschrift des anstelle der Bauherrin oder des Bauherrn verantwortlichen Dritten,
    • Name und Anschrift der Koordinatorin oder des Koordinators,
    • voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten,
    • voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle,
    • Zahl der Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Unternehmerinnen oder Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden,
    • Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber und Unternehmerinnen oder Unternehmer ohne Beschäftigte.

    Die Bedingungen sind:

    • sichtbarer Aushang der Vorankündigung auf der Baustelle
    • Anpassung des Aushangs bei erheblichen Änderungen ohne erneute Übermittlung.

    Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind, zum Beispiel

    • Aufbau von Sozialeinrichtungen: beispielsweise Toiletten, Pausen- oder Waschräume,
    • Installation von Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
    • Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und Geräten.

    Außerdem müssen Sie die Vorankündigung

    • spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen,
    • sichtbar und von äußeren Einwirkungen und Witterungseinflüssen unbeeinträchtigt lesbar auf der Baustelle aushängen,
    • bei erheblichen Änderungen aktualisieren. Eine erneute Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist hierbei nicht erforderlich.

    Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel

    • Bauherrinnen oder Bauherren oder beauftragte Dritte wechseln,
    • Koordinatorin oder Koordinator wird neu bestellt oder wechselt,
    • Dauer der Bauarbeiten verkürzt sich, wodurch verstärkt gleichzeitig oder in nicht geplanter Schichtarbeit gearbeitet werden muss,
    • erstmalig werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber beziehungsweise Nachunternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig,

    Anzahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten oder der Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber oder der Unternehmen ohne Beschäftigte erhöht sich wesentlich.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum führen in der Regel zu einer Beeinträchtigung des normalen Straßenverkehrs. Wird ein Unternehmer mit Tiefbau- oder Straßenbauarbeiten beauftragt, hat dieser bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Straßenverkehrsbehörde ist in Hürth das Ordnungsamt.Damit die notwendigen Verkehrsregelungen (Straßensperrung, Baustellenbeschilderung, Umleitung) angeordnet werden können, sind Anträge zur Durchführung von Baustellen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim Ordnungsamt einzureichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rechtzeitig über Umleitungen und dergleichen informiert werden können. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist bei diesen Dingen besonders zu berücksichtigen.Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle einschließlich aller Beschilderungen ist der Unternehmer, der die Arbeiten durchführt. In besonders schwierigen Fällen kann hierunter auch eine Baustellenampel gehören.Das Genehmigungsverfahren bzw. die Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung kann wesentlich beschleunigt werden, wenn dem Antrag ein Verkehrszeichenplan beigefügt wird.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorankündigung: zum Beispiel durch das Musterformular "Vorankündigung" in Anlage A der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 10)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entsprechende Anträge finden Sie unter Downloads & Links.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • kein Rechtsbehelf möglich

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.


    Prüfen Sie, ob Sie zusätzlich zur Vorankündigung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellen müssen. Prüfen Sie, ob zusätzlich zur Vorankündigung eine Unterrichtung erforderlich ist. Informationen dazu erhalten Sie in der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 22.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beschäftigte auf Baustellen, Arbeitsschutzbehörde, Vorankündigung, Baustellenverordnung, Baustellenvorankündigung, Bauvorankündigung, Bauleiterin, Zuständige Behörde Vorankündigung, Baustelle einrichten, Bauvorhaben starten, Arbeitsschutz, Vorankündigung Einrichtung Baustelle, Arbeitsschutz Baustelle, Bauleiter, Arbeitsschutz Handwerk, Bauvorhaben, Übermittlung Vorankündigung, Bauherrin, Einrichtung Baustelle, Bauherr, Baustelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de