Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Beschreibung

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

    Hinweise für Waldbröl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten "stehenden Gewerbe") beginnen. Dies ist der Fall bei: Neuerrichtung eines Betriebs/ einer Hauptniederlassung, Neuerrichtung einer Zweigniederlassung, Neuerrichtung einer unselbständigen Zweigstelle, Übernahme eines bestehenden Betriebs, z. B. durch Kauf, Erbfolge oder Pacht, Beitritt als neuer geschäftsführender Gesellschafter in eine bestehenden Personengesellschaft, z. B. bei einer GbR, KG oder OHG, Umwandlung eines Unternehmens in eine andere Rechtsform (bei Änderung der Rechtsform muss die Gewerbeabmeldung unter der alten Rechtsform und die Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform erstattet werden), Verlegung eines Betriebs aus einem anderen Bundesland

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

    Zuständigkeit

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Ansprechpartner

    Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1 - 3

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261885305

    E-Mail: Apothekenaufsicht@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Voraussetzungen

    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Notstand Arzneimittelversorgung, Zweigapotheke, Apotheke ohne Labor, Betriebserlaubnis Zweigapotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English