Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können folgende Erlaubnisse beantragt werden: Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke, Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln, Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

    Zuständigkeit

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Ansprechpartner

    Kreis Coesfeld

    Beschreibung

    Abt. 53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 7

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541180

    E-Mail: gesundheit@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Pharmazeutischer Dienst, Gefahrstoffüberwachung

    Beschreibung

    Zusatzinformationen: Ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln; Verbraucherschutz im Bereich der Gefahrstoffe und des Betäubungsmittelverkehres; Arzneimittelmissbrauch; apothekenrechtliche Angelegenheiten; Bescheinigung über die Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland; Angelegenheiten im Bereich der Ausbildung und Erlaubniserteilung zur Pharmazeutisch- Technischen Assistentin (PTA); Sozialpharmazie Die Mitarbeiterinnen besichtigen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes regelmäßig Betriebe und Einrichtungen (z.B, Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser und Baumärkte), die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe inverkehrbringen. Außerdem werden auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderlichen Erlaubnisse, Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Altenheimen erteilt. Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Fax: 02381 17-2983

    Telefon Festnetz: 02381 17-6450

    E-Mail: carola.hiltawsky@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gesundheitsamt

    Beschreibung

    Das Angebot des Gesundheitsamtes der Stadt Hamm umfasst nicht nur die allseits bekannten Aufgaben wie "Seuchenbekämpfung" und "Einschulungsuntersuchungen". Auch in vielen anderen Bereichen, etwa im Bereich der individuellen Lebensverhältnisse, oder auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen möchten wir Ihnen mit kompetenter Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. So finden Sie hier Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner u. a. für die Bereiche Gesundheitsplanung, Infektionsschutz, Umwelthygiene oder den Jugendzahnärztlichen Dienst. Das kompakt beschriebene Leistungsangebot soll Sie unterstützen, auf dem kürzesten Weg die richtige Ansprechpartnerin bzw. den richtigen Ansprechpartner zu finden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Reinköster-Straße 8

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-6401

    Fax: 02381 17-2983

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt.hamm.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Apotheke übernehmen, Apotheke eröffnen, Antrag auf Betriebserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Übernahme Apotheke, Neueröffnung Apotheke, Arzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English