• Frechen (Landkreis Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Wenn bei Ihnen eine Existenzgefährdung besteht, die Folge eines Verdienstausfalls nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 1a IfSG ist, können Ihnen auf Antrag Mehraufwendungen in gewissem Umfang erstattet werden.

Beschreibung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten zusätzlich die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden.

Die Auszahlung und Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. 

Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Landschaftsverband Rheinland - Abteilung Soziales Entschädigungsrecht

Adresse

Postanschrift

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Kontakt

Telefon Festnetz: 0800- 933 6397

Fax: Nicht vorhanden

E-Mail: vwk@lvr.de

Version

Technisch geändert am 08.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Existenzgefährdung
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
  • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
  • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
  • Falls verfügbar: Nachweis über die behördliche Maßnahme, die den Verdienstausfall hervorgerufen hat

Für Bevollmächtigte:

  • Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater) reichen Sie bitte eine Vollmacht ein.

Formulare

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Voraussetzungen

  • Es bestand eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Die Existenz der Betroffenen ist gefährdet und es sind Mehraufwendungen entstanden.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde.

Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt. 

Fristen

Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.

Kosten

keine

Weitere Informationen

Allgemeine und weiterführende Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz https://ifsg-online.de

Hinweise für Reg.-Bez. Köln: Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

- https://ifsg-online.de/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html - https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/entschaedigung_kinderbetreuung/kinderbetreuung.jsp

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.05.2022

Version

Technisch geändert am 21.12.2024

Stichwörter

Existenzgefahr, Infektionsschutzgesetz, Quarantäne, Mehraufwendungen, Verdienstausfall, Verdienstausfallentschädigung, Tätigkeitsverbot, Mehrkosten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English