Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
    Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • die Finanzen 
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Elternschaft

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

    Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Diese Aufgabe ist seit dem 01.09.2002 vom Oberbergischen Kreis für die einzelnen Städte und Gemeinden auf die Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte (OBG) übertragen worden. Information, Beratung und Betreuung von Betroffenen und Angehörigen sowie des weiteren Umfeldes, Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen und wirtschaftlichen Hilfen, Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit ambulanten und stationären Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen, bei Bedarf Vor- und Nachsorge bei Klinikaufenthalten, Durchführung soziotherapeutischer Maßnahmen, Krisenhilfe für Erwachsene, Mitwirkung nach dem PsychKG, Anregung von Betreuungen, Gruppenarbeit. Kontakt Gummersbach Marktstraße 12 51643 Gummersbach Tel.: 02261 - 807586 oder 0151-53839301 E-Mail: gross@ogb-gummersbach.de Waldbröl Kaiserstraße 85 51545 Waldbröl Tel.: 02291 - 3979 oder 01719192804 E-Mail: klupp@ogb-gummersbach.de Wipperfürth Marktstraße 23 51688 Wipperfürth Tel.: 02267 - 872212 oder 0151 - 53839306 E-Mail: krieger@ogb-gummersbach.de

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    Ansprechpartner

    Sozialpsychiatrischer Dienst/Soziale Dienste

    Beschreibung

    Weiterführende Information zum Amt finden Sie hier: Oberbergischer Kreis: Amt 53 - Gesundheitsamt (obk.de)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wiedenhof 1-3

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anfragen werden vertraulich behandelt.

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Weitere Informationen

    Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Suchtkrankheit, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, chronisch mehrfach Abhängige, Psychische Erkrankung, seelische Störung, Eingliederungshilfe, Menschen mit seelischer Behinderung, geistige und seelische Erkrankung, körperlich nicht begründbare Psychosen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English