Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Vorgesehen zum Löschen - Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Benötigen Sie für ein oder mehrere Tiere ein Gesundheitszeugnis, so wenden Sie sich an das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit Hund oder Katze ins Ausland verreisen - hier erfahren Sie mehr zum Gesundheitszeugnis für Tiere

    Beschreibung

    Tierseuchen stellen eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie, Hobbyhalter und nicht zuletzt für den Verbraucher dar. Ein Seuchenausbruch kann je nach Art der Krankheit unterschiedliche Maßnahmen für den betroffenen Bestand und ggf. für die Region nach sich ziehen. Die Maßnahmen können über Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren und Gebietssperren bis hin zu Tötungsmaßnahmen für einzelne Tiere oder ganze Bestände reichen. Deshalb hat jeder, der gewerblich Umgang mit Tieren hat, aber auch der Hobbyhalter empfänglicher Tierarten, die Regeln des vorbeugenden Seuchenschutzes zu beachten.

    Manche Tierseuchen sind auch auf den Menschen übertragbar. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften dienen dann auch dem Schutz des Menschen.

    Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

    Import von Tieren

    Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;

    Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

    Export von Tieren

    Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.

    Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Auslandsreisen mit Hund und KatzeWenn Sie mit Hunden oder Katzen ins Ausland reisen, müssen Sie in der Regel Impfvorschriften und tierärztliche oder amtstierärztliche Untersuchungserfordernisse beachten.Tollwutimpfungen beispielsweise werden vom Tierarzt im Impfpass normalerweise mit einem Gültigkeitsdatum versehen. Diese Gültigkeit stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung der Impfung dar.Die erforderlichen Unterlagen und Fristen sind nicht für jedes Land gleich.Reisen innerhalb der EUWenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze innerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Auch für Hunde und Katzen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend verbracht werden, muss ein solcher EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung mitgeführt werden.Der EU-Heimtierausweis ist dem Tier eindeutig zugeordnet. Dazu muss das Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet und die entsprechenden Nummern im Pass eingetragen sein.Reisen außerhalb der EUUnter dem Begriff "Drittland" werden alle Länder außerhalb der EU zusammengefasst. Jedes Drittland legt für sich die Voraussetzungen für Reisen in oder durch das Land fest. Einige Länder haben den EU-Heimtierausweis anerkannt.Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze aus sogenannten gelisteten Drittländern in die EU einreisen, reicht der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung aus.Das gleiche gilt für die Ein- beziehungsweise Rückreise aus anderen Ländern, wenn deren Tollwutstatus dem der EU-Länder entspricht und im Einzelfall anerkannt wurde.Eine aktuelle Liste der gelisteten und ungelisteten Drittländer finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (weiterführende Informationen).Für alle anderen Länder ist eine serologische Blutuntersuchung für den Nachweis des Tollwut-Titers erforderlich. Die Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Ein-/Rückreise in einem zugelassenen Labor erfolgen. Die Liste der zugelassenen Labors finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Europäischen Kommission (Link unter weiterführende Informationen)Besondere RegelungenVerbot der Ein- und Durchreise mit Welpen unter 15 WochenWelpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden beziehungsweise durch Deutschland durchreisen. Dabei wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten oder einem nicht-gelisteten Drittland stammen.Wenn die Welpen aus einem gelisteten Drittland stammen, dann können sie frühestens im Alter von 15 Wochen eingeführt werden(Tollwutimpfung nach 12 Wochen + 21 Tage für die Ausbildung des Impfschutzes) .Wenn die Welpen aus einem nicht gelisteten Drittland stammen, dann können sie frühestens im Alter von 7 Monaten eingeführt werden(Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Wir schützen Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung.schützen Tiere vor Krankheiten, Schmerzen, Leiden und Schäden.überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher.überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr.greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden.informieren und warnen wenn nötig.beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler.beraten Landwirte, Tierhalter und Tierärzte.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Grundsätzlicher Hinweis für Halter von Nutztieren (auch Hobbyhalter)Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Nutztierhaltung bei der Tierseuchenkasse melden müssen. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände.Hier finden Sie die Online-Anmeldung: https://nw.agrodata.de/newreg-nwArtenschutzDer Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Wir überprüfen den legalen Besitz, die Zucht und den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.TiergesundheitDie Mitarbeitenden des Bereichs Tiergesundheit widmen sich der Aufgabe, ein möglichst hohes Niveau der Tiergesundheit im Kreis Lippe zu erhalten. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Tierkrankheiten auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, die Tierarzneimitteilüberwachung sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren und der Tierkörperbeseitigung.VerbraucherschutzLebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, Chemikalienüberwachung, Futtermittelsicherheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind nur einige unserer vielfältigen Aufgaben.***Informationen zur Afrikanischen SchweinepestDer erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und wichtige Hinweise und Informationen speziell für Jäger finden Sie auf der Themen-Seite zur Afrikanischen Schweinepest: zur Info-Seite Afrikanische Schweinepest

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-224

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für Hunde / Katzen

    1. EU- oder Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
    2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

    Für Pferde

    1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
    2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

    Das für den Wohnort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Fachdienst) nennt die Unterlagen, die das zu verbringende Tier/die Tiere sowie die Produkte daraus begleiten müssen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Impfpass (EU-Heimtierausweis) gegebenenfalls serologische Blutuntersuchung für den Nachweis des Tollwut-Titers gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigungen der Zielländer

    Voraussetzungen

    Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr sind abhängig: von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Vorstellen bei der zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung sowie von Anforderungen, unter denen lebende Tiere gehalten, behandelt oder verbracht werden, tote Tiere oder Teile von Tieren behandelt oder verbracht werden oder Erzeugnisse gewonnen, behandelt oder verbracht werden, von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die Tiere, deren Teile oder die Erzeugnisse befördert werden, von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen, von einer bestimmten Kennzeichnung, von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen lebende oder tote Tiere, Teile von toten Tieren oder die Erzeugnisse stammen oder in die sie verbracht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__6.html

    Bezeichnung: Durchführungsverordnung (EU Heimtierverordnung)
    URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32013R0576&from=DE

    Bezeichnung: Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchschbmv/BJNR024370992.html 

    Bezeichnung: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter
    URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Verbraucherschutz/Veterinaerwesen/Veterinaer%E2%80%93Lebensmittelueberwachungsaemter/

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 6 Absatz 1 Nummer 8 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.Für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses für Tiere setzen Sie sich mit uns in Verbindung und vereinbaren einen Termin. Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres unverzichtbar.

    Kosten

    EUR 10 bis EUR 169 je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    EUR 35,00Zahlungsweisen: Bargeldzahlung Kartenzahlung (girocard, Debit- oder Kreditkarte) Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie:Wenn Ihr Tier die jeweiligen Voraussetzungen des Drittlandes nicht erfüllt, kann es zurückgeschickt werden, mehrere Wochen in Quarantäne kommen oder im schlimmsten Fall sogar getötet werden.Über die gesundheitlichen Voraussetzungen hinaus gelten in einigen Ländern innerhalb und außerhalb der EU besondere Regelungen für das Mitführen von Hunden. So haben einige Länder Einfuhrverbote für Hunde bestimmter Rassen erlassen. Ebenso kann es Regelungen zu Leinen- oder Maulkorbzwang (auch für kleine Hunde) geben. In manchen Ländern gelten wiederum Zugangsverbote beispielsweise zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln, Restaurants oder Stränden.Erkundigen Sie sich unbedingt in Ihrem Reisebüro oder bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat über die entsprechenden Einreiseregelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Tiertransport Ausland, Gesundheitszeugnis Tiere, Amtstierarzt, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de