Verpackungsabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.

    Beschreibung

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wann wird welcher Abfall abgeholt? Den Abfuhrtermin verpasst? Wohin mit Farbeimer oder Grünschnitt? Wohin mit Farbeimer oder Grünschnitt? Autoreifen, Papier oder Kabel? Alle Abfuhrtermine finden Sie in unserem Abfallkalender einfach und unkompliziert als PDF oder iCal-Export. Mit unserem Mailservice erhalten Sie 24 h vorher eine Erinnerungsmail und verpassen keine Leerung. Informationen zu Recyclinghöfen, Schadstoffmobilen, Glascontainern, Ausgabestellen für "Gelbe Säcke", Verkaufsstellen für amtliche Restabfallsäcke (schwarze Säcke), Grünschnittcontainern und vielem mehr haben wir für Sie gesammelt. Unser Abfall-ABC beantwortet, welcher Abfall wohin gehört. Zum Abfallnavi

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

    Ansprechpartner

    Aachener Stadtbetrieb E 18

    Adresse

    Hausanschrift

    Madrider Ring 20

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-18180

    E-Mail: aachener.stadtbetrieb@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

    • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

    Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

    Was gehört nicht in den Gelben Sack?

    • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
    • "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
    • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

    Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    gelber Abfall, Gelbe Tonne, gelber Sack, Wertstoff, Abfall, Müll, Grüner Punkt, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de