Abholung von Restabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

        Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

        Spezielle Hinweise für - Stadt ReesAuf der nachfolgende Seite finden Sie alle Informationen zur Abfallbeseitigung

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        zuständige Stelle

        • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

        Ansprechpartner

        Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

        Adresse

        Hausanschrift

        Markt 1

        46459 Rees

        Öffnungszeiten

        Montag bis Donnerstag08:00 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag14:00 - 16:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrTerminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.

        Kontakt

        Fax: ordnungsamt@stadt-rees.de

        E-Mail: +49 2851 51-134

        Version

        Technisch geändert am 23.11.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Voraussetzungen

        Restabfälle sind zum Beispiel:

        • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
        • Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

        • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
        • die Abfallgebühren,
        • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
        • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

        Kosten

        Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

        Gültigkeitsgebiet

        Nordrhein-Westfalen

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

        Version

        Technisch geändert am 11.11.2024

        Stichwörter

        schwarze Tonne, Müll, Restmülltonne, Restmüll, graue Tonne, Hausmüll, Restmüllcontainer

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de