Abholung von Papierabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Online-Dienste

      alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

      Voraussetzungen

      Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

      Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

      • Zeitungen/Zeitschriften
      • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
      • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
      • Schulmaterial aus Papier
      • Broschüren/Bücher
      • Unbeschichtetes Geschenkpapier
      • Eierkartons
      • Geschenkkartons

      Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

      • Getränkekartons
      • Tapeten
      • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
      • Selbstdurchschreibepapiere
      • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
      • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
      • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
      • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
      • die Abfallgebühren und
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

      Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

      Kosten

      Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Altpapiertonne, blaue Tonne, Papiermüll, Altpapier

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de