Befreiung von der Überlassungspflicht von Bioabfällen beantragen

    Wenn bei Ihnen eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne besteht, können Sie gegebenenfalls eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Dies ist oftmals möglich, wenn Sie Ihre Bioabfälle auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß kompostieren können (Eigenkompostierung).

    Beschreibung

    Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.

    Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wann wird welcher Abfall abgeholt? Den Abfuhrtermin verpasst? Wohin mit Farbeimer oder Grünschnitt? Wohin mit Farbeimer oder Grünschnitt? Autoreifen, Papier oder Kabel? Alle Abfuhrtermine finden Sie in unserem Abfallkalender einfach und unkompliziert als PDF oder iCal-Export. Mit unserem Mailservice erhalten Sie 24 h vorher eine Erinnerungsmail und verpassen keine Leerung. Informationen zu Recyclinghöfen, Schadstoffmobilen, Glascontainern, Ausgabestellen für "Gelbe Säcke", Verkaufsstellen für amtliche Restabfallsäcke (schwarze Säcke), Grünschnittcontainern und vielem mehr haben wir für Sie gesammelt. Unser Abfall-ABC beantwortet, welcher Abfall wohin gehört. Zum Abfallnavi

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Müllentsorgung, Fundsachen, Führerscheinanträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8199

    Telefon Festnetz: 0241 4320

    E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Fax: 0241 432-8499

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aachener Stadtbetrieb E 18

    Adresse

    Hausanschrift

    Madrider Ring 20

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-18180

    E-Mail: aachener.stadtbetrieb@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben Sie Bedenken, erkrankte Pflanzen zu kompostieren? Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen sollten laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen entstehen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile müssen daher nicht immer durch ein Gartenfeuer oder anderweitig beseitigt werden, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Es reicht die Eigenkompostierung.

    Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von bestimmten Pflanzenkrankheiten, zum Beispiel verursacht durch Quarantäneschaderreger. Weitere Informationen zum Umgang diesen Pflanzenkrankheiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wertstoff, Müll, Abfall, braune Tonne, Biotonne, Biomüll

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de