Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Abwassergebühren. Grundsätzlich werden die Gebühren zu Beginn eines jeden Jahres durch Bescheid festgesetzt und vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) zur Zahlung fällig. Bei Veräußerung eines Grundstückes innerhalb des Jahres bleibt in der Regel der Verkäufer der Stadt Kamen gegenüber für das restliche Jahr zahlungsverpflichtet. Nur durch schriftliche Übernahmeerklärung (Formular Eigentümerwechsel) des Käufers kann eine Entlastung des Verkäufers erfolgen. Auf Wunsch können Grundstückseigentümer ihre Grundbesitzabgaben auch monatlich entrichten. Die Umstellung ist freiwillig und wird nur auf Antrag vorgenommen. Eine Umstellung innerhalb eines Jahres ist nicht möglich, immer nur zum Ende eines Kalenderjahres ab dem nächsten Kalenderjahr (= Veranlagungsjahr)! Wenn der Antrag bis zum 15.12. vorliegt, ist der Gebührenpflichtige auf der sicheren Seite.Der Antrag kann nur schriftlich, per Telefax oder persönlich im Rathaus, Fachbereich Steuern und Gebühren, Zimmer 321, gestellt werden. Telefonische Anträge und Anträge per E-Mail sind aufgrund des Datenschutzes und Steuergeheimnisses leider nicht möglich. Die Zustimmung zur monatlichen Zahlungsweise setzt aber voraus, dass eine Abbuchungsermächtigung für die Grundbesitzabgaben erteilt wird und der zu zahlende Betrag monatlich mindestens 50 € beträgt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    Ansprechpartner

    20.2 Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kamen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abfallgebührensatzung Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kamen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Anlagen Grundsteuergesetz Informationsbogen DSGVO Grundbesitzabgaben

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English