Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Minden: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenWertstoffe wie Altglas - nur Flaschen und FlachglasAltkleiderAkkus und BatterienDruckerpatronen und TonerElektro-/MetallschrottKorkenLeichtverpackungenPapier/PappeRestmüllsäcke (der Stadt Minden)Windelsäcke (der Stadt Minden)werden auf dem Wertstoffhof der Städtischen Betriebe Minden, Große Heide 50 in 32427 Minden, kostenfrei angenommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft - Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Öffnungszeiten

    Mo - Do:08:00 Uhr - 12:30 Uhr14:00 Uhr - 16:00 UhrFr:08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: abfallwirtschaft@minden.de

    Fax: stadtreinigung@minden.de

    E-Mail: +49 571 89910

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English