Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Havixbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    Am Wertstoffhof können bestimmte Abfälle aus Havixbecker Privathaushalten kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgegeben und in die entsprechenden Container eingefüllt werden. Die Anlieferungen werden stichprobenartig durch die Mitarbeitenden des Wertstoffhofes kontrolliert - dafür sollten die Nutzer*innen des Wertstoffhofes den Personalausweis bereithalten. Havixbecker, die keine Möglichkeit haben, ihre sperrigen Abfälle zum Wertstoffhof zu transportieren, können die Abholung z.B. beim Entsorgungsunternehmen REMONDIS in Coesfeld (Tel. 02507/944-50) beantragen. Die Kosten werden direkt mit der Fa. REMONDIS abgerechnet. Öffnungszeiten Mittwochs und freitags von 13.30 - 18.00 Uhr, samstags von 09.00 - 13.00 Uhr Für folgende Stoffe stehen besondere Container bereit: Altglas Flaschen nach Farben getrennt Flachglas in Form von Scheiben und ähnlichem wird nicht angenommen. Altholz beschichtete und unbeschichtete Möbelteile aus Holz Altkleider Kleider Textilien Schuhe Altpapier Sperrige Kartonagen Zeitungen und Zeitschriften Bauschutt (kostenpflichtig) Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten. Bauholz (kostenpflichtig) Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten. Baumischabfall / Restmüll (kostenpflichtig) Das Entgelt hierfür ist direkt vor Ort an die Mitarbeitenden der Fa. REMOINDIS zu entrichten Beleuchtungskörper Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden) Gasentladungslampen Leuchtstoffröhren Energiesparlampen Elektrogroßgeräte/Altmetall Waschmaschinen Trockner Spülmaschinen Herde Wäscheständer Fahrräder Rasenmäher (ohne Benzin und Öl) Metallteile Gussofen Gusswanne Gefüllte Feuerlöscher sollten beim örtlichen Kundendienst oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Elektro-Kleingeräte/Elektro-Schrott Monitore Fernseher Computer und Zubehör DVD-Player Videogeräte Elektrokleinteile Lampen Bügeleisen Toaster Folien PE-Folien sperrige Verpackungsfolien Nicht angenommen werden: Silofolie oder Dachfolien Grünabfälle Ast- Strauchwerk Laub Vertikutiergut ausschließlich in den Monaten März bis August Wurzeln (Durchmesser: Wurzeln max. 40 cm, Baumstämme max. 15 cm, Kantenlänge bei Baumstämmen max. 40 cm) soweit die Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist Nicht angenommen werden: Rasenschnitt und Bioabfälle aus der Küche Korksammlung Nur Flaschenkorken aus Kork Korkplatten werden nicht angenommen. Kühlgeräte Kühlschränke Kühltruhen Kunststoffe Hartkunststoffe, z.B. Kinderspielzeug, Eimer, Kisten / Fässer, . Gartenmöbel, Wäschekörbe aus jeweils einer Kunststoffart. Diese müssen entleert und von anhaftenden Mineralien / Stein befreit sein.Anhaftende Metalle, wie Schrauben, Achsen, Beschläge etc. sind kein Problem. Nicht angenommen werden: Motorradhelme, Skier, Zelte, Schlauchboote, Bodenbeläge, Gardinenleisten, Stoßstangen, Verkleidungen, Autoreifen, Folien. Sonderabfall/Schadstoffe Halogenlampen erst ab dem Produktionsdatum 24. März 2006 (ältere Produkte müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden) Gasentladungslampen Leuchtstoffröhren Energiesparlampen Nicht angenommen werden:Schadstoffhaltige Substanzen und Gegenstände wie Lacke, Farben, Batterien, Säuren, Verdünner oder PCB-haltige Kleinkondensatoren - sie sind zum Beispiel in älteren Leuchtstoffröhren verwendet worden Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle steht alle zwei Monate das Schadstoffmobil bereit. Die genauen Termine / Orte stehen im Abfuhrkalender.Sperrmüll Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können. Also zum Beispiel Matratzen, Teppiche, Sessel, Liegen, Holztische mit Glas oder Keramik, großes Spielzeug aus Kunststoff und sonstige sperrige Verbundstoffe, die sich nicht trennen lassen. Tapetenreste oder Entrümpelung von Kleinteilen müssen kostenpflichtig über die Mulde "Baumischabfälle / Restabfälle entsorgt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diese Sachen über Restmüllsäcke zu entsorgen. Diese Säcke können beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 5 €/ Sack erworben werden und bei der Restmüllabfuhr neben die Restmülltonne gestellt werden. Nicht zum Sperrgut gehören Gegenstände aus Bau- und Umbaumaßnahmen. StyroporNur sauberes, weißes Styropor

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Richter-Platz 1

    48329 Havixbeck

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English