Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Ennepe-Ruhr-Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Entsorgung von alten Elektrogeräten regelt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Demnach darf Elektroschrott nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Zum einen enthalten die alten Geräte umweltgefährdende Stoffe, die speziell entsorgt werden müssen. Zum anderen sind viele wertvolle und recycelbare Materialien enthalten, die in Müllverbrennungsanlagen verloren gehen. Oftmals werden gerade große Elektroaltgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke direkt an der Haustür von sogenannten Schrottsammlern abgeholt. Diese Sammlungen sind nicht nur verboten, den Schrottsammlern ist an einer umweltgerechten Entsorgung oftmals überhaupt nicht gelegen. Jedes Jahr landen viele tausend Tonnen Elektroschrott auf Mülldeponien in Afrika. Dort werden die Geräte zerlegt und verbrannt, um an wertvolle Bestandteile zu gelangen, mit gefährlichen Folgen für Gesundheit und Umwelt. Um dies zu verhindern und eine umweltgerecht Entsorgung zu gewährleisten, dürfen alte Elektrogeräte nur von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, den Vertreibern oder den Herstellern gesammelt werden. Abgabemöglichkeiten bestehen an den Umladeanlagen in Gevelsberg, Hundeicker Str. 24-26 und Witten, Bebbelsdorf 73 sowie an den Wertstoffhöfen der Städte. Das neue ElektroG hat zudem die Möglichkeit geschaffen, alte Geräte auch direkt im Handel abzugeben. Informationen dazu bietet das Umweltbundesamt. Links Umweltbundesamt

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
    • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    58332 Schwelm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag 08:00 bis 12:00 14:00 bis 16:00Dienstag 08:00 bis 12:00Mittwoch 08:00 bis 12:00Donnerstag 08:00 bis 12:00 14:00 bis 16:00Freitag 08:00 bis 12:00

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sonderabfälle, Elektromüll, Abfall, Rücknahme, E-Schrott, Elektroschrott, Wertstoffhof, Produktverantwortung, Elektronikschrott, Müll, Sonderabfall, Wertstoff, Sondermüll, Altgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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