Deponie Stilllegung

    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Ansprechpartner

    Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung

    Beschreibung

    Die soziale Wohnraumförderung trägt dazu bei, das Angebot attraktiver Wohnungen mit zeitgemäßen Standards zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu sichern. Ziel ist es Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können. Darüber hinaus wird bestehender Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet. Die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren soll erhalten und gestärkt werden. Ihre historischen Wurzeln hat die Wohnraumförderung in der Zeit der Weimarer Republik. Als "Neues Bauen" wurden in den 1920er-Jahren in vielen deutschen Städten neue Wohn- und Bauformen von bekannten Architekten wie Bruno Taut, Hans Scharoun oder Walter Gropius gebaut. Aus dieser Tradition entstand in der Bundesrepublik nach dem zweiten Weltkrieg der soziale Wohnungsbau, der mit der Föderalismusreform von 2006 als "soziale Wohnraumförderung" auf die Länder übertragen wurde. Durch zinsvergünstigte Darlehen und Tilgungsnachlässe fördert das Land über die NRW.Bank und mit Unterstützung durch Bundesmittel, Maßnahmen des Mietwohnungsbaus, der Modernisierung und der Eigentumsbildung. Die Stadt ist als Bewilligungsbehörde Ihr Ansprechpartner vor Ort.

    Adresse

    Hausanschrift

    Langekampstraße 36

    44652 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Abfall, Deponieverordnung, Deponieklasse, stilllegen, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Stilllegung, Deponie, Deponieabschnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English