Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Unna: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die GWA hat Sammeltage für die Abgabe von Schadstoffen eingerichtet. An diesen Tagen dürfen Bürgerinnen und Bürger des Kreises Unna, unabhängig von ihrem Wohnort, ihre schadstoffhaltigen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen ohne direktes Entgelt an den stationären und teilstationären Sammelstellen abgeben. Die Sammeltage entnehmen sie bitte dem Abfallkalender. Bitte beachten: Batterien und Altöl beim jeweiligen Händler zurückgeben. Ausgetrocknete Farbreste auskratzen und in den Restmüll geben. Leere Farbeimer und Farbdosen gehören in die Wertstofftonne. Was gehört zu den Schadstoffen? Schadstoffe sind zum Beispiel: Batterien, Knopfzellen Brems- und Kühlflüssigkeit Frost- und Rostschutzmittel Ölhaltige Tücher, Ölfilter Abflussreiniger und scharfe Reiniger Farben und Lacke Terpentin und andere Lösemittel Klebstoffe, Säuren, Beizen und Laugen, Fotochemikalien Quecksilberthermometer Medikamente Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Imprägniermittel, Fleckentferner Chemische Mottenschutzmittel

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Servicehof

    Beschreibung

    Der Servicehof ist Ihre zentrale Annahmestelle für Grün-, Baum- und Strauchschnitt, Holzabfälle und Elektronikschrott. Auch Restmüll können Sie gegen eine Gebühr am Servicehof abgeben. Die Annahme von Elektro- und Elektronikschrott erfolgt kostenlos. Es werden keine Autobatterien, Dämmstoffe und Altreifen angenommen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Deponie Fröndenberg-Ostbüren. Empfehlung: Nutzen Sie die Öffnungszeiten, um Anlieferungszeiten zu entzerren. Erfahrungsgemäß wird der Servicehof in der ersten Stunde nach Öffnung besonders stark frequentiert. Was wird beim Servicehof angenommen? Beschichtete und unbeschichtete Möbelhölzer mit geringen Metallanteilen (bis 20 mm auch Spanplatten) Abbruchholz (Türen ohne Beschläge, Fensterrahmen ohne Glas, Paneele) Unlackierte Balken, Kisten, Paletten und andere Massivhölzer Abbruchsteine, Fliesen, Putz, fester Zement, Betonteile, Pflastersteine Eisen, Messing, Kupfer, Blei, Guss, Aluminium Was wird beim Servicehof NICHT angenommen? Druckimprägnierte Hölzer Hölzer, die mit Schaumstoff bespannt sind Gipskartons, Asphalt Metalle, die mit Kunststoffanteilen versehen sind Autoschrott Altreifen Autobatterien Dämmstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Vikoriastraße 27

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0171 7407595

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English