Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Kierspe ist die Firma Lobbe für das Einsammeln und den Transport von Abfällen der Kiersper Bürger verantwortlich. Dabei werden die unterschiedlichsten Abfallarten entsorgt. Die gelben und die grauen Mülltonnen werden im Wechsel mit den grünen Mülltonnen alle zwei Wochen abgeholt. Für Sperrmüll kommt die Firma Lobbe einmal wöchentlich und für Elektroschrott alle vierzehn Tage. Grünabfall wird an festgelegten Terminen abgeholt und auch das Schadstoffmobil steht an festen Terminen am Montigny-Platz und in Rönsahl.Informationen rund um die Abfallentsorgung finden Sie im Bereich Rund um den Abfall.Dort finden Sie einen Abfallkalender mit den Abfuhrterminen für die verschiedenen Abfallarten sowie für die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Grünabfällen oder auch von Schadstoffen. Als besonderen Service bietet die Stadt Kierspe ein Onlineformular, mit dem Sie direkt Ihren Sperrmüll, Ihr Elektrogerät oder Ihren Grünabfall anmelden können. Außerdem bietet die Firma Lobbe eine Abfall-App, die Sie zum Beispiel daran erinnert, dass Sie Ihre Mülltonne rausstellen müssen.Außerdem können Sie im Bereich Abfälle A-Z jederzeit nachsehen, welcher Abfall in welche Tonne gehört.Ist Ihre Mülltonne defekt, fehlt ein Rad oder ist sie sogar ganz verschwunden oder benötigen Sie aufgrund einer veränderten Personenzahl Ihre schwarze Mülltonne in einer anderen Größe? Dann nutzen Sie den Online-Dienst "Abfallbehälter-Umtausch, -Reparatur oder -Rückgabe".Sollten trotzdem noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Tiefbau

    Beschreibung

    Tiefbau, Straßenplanung, Straßenbau, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Abwasser, Abfall, Gebühren und Beiträge, Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: tiefbauamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Umtausch, Reparatur oder Rückgabe eines Abfallbehälters

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Abfallentsorgungssatzung der Stadt Kierspe

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de