Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Olfen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen und KontaktdatenIhre Mülltonne wurde bei einer Abfuhr nicht geleert? Tel.: 02306 - 929960Ihre Mülltonne ist defekt oder beschädigt? Tel.: 02595 - 389-9306 oder -9307Informationen zu Anträgen auf Änderung /Gefäßgestellung /Abholung oder erstmalige Lieferung der Abfallbehälter erhalten Sie hier. Sie müssen andere Abfälle entsorgen und wissen nicht wohin damit?Beim städtischen Wertstoffhof können folgende Stoffe abgegeben werden: Altglas Altholz Altkleider Altpapier Bauschutt Eisenschrott Elektroschrott Garten- und Grünabfälle Kühlschränke PE-Folien Sonderabfälle im Schadstoffmobil (s. Hinweis) Sperrmüll (s. Hinweis) Styropor Hinweise zu SonderabfällenSonderabfälle (z. B. Farb- und Lackreste, Autobatterien, Pflanzenschutzmittel etc.) sind nur am Schadstoffmobil zu entsorgen. Altöl bis zu einer Gefäßgröße von 10 Litern kann kostenpflichtig ebenfalls am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Termine sind dem Abfallkalender zu entnehmen. Für die Abgabe von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren steht ein gesonderter Container auf dem Wertstoffhof zur Verfügung.Hinweise zu Sperrmüll:Neben der Entsorgung am Wertstoffhof, haben Olfener die Möglichkeit, ihren Sperrmüll abholen zu lassen (Bürgersteigkante). Die Anmeldung und Abstimmung über den Abholtermin kann bei der Niederlassung von Remondis in Coesfeld unter der Rufnummer 02541 - 9445-0 erfolgen. Die Abholung ist kostenpflichtig. Für die ersten 2 cbm kosten 50,- € (brutto). Jeder weitere cbm kostet 5,- € (brutto). Es werden maximal 4 cbm (haushaltsübliche Mengen) mitgenommen. Der Bürger muss bei der Abholung anwesend sein, da die Zahlung sofort in bar zu erfolgen hat. Weitere Informationen zum Wertstoffhof erhalten Sie hier.Eine Übersicht zu den Containerstandorten (Altkleider und Altglascontainer) finden Sie hier. Haben Sie Fragen zur kommunalen Abfuhr oder größere Abfallmengen zu entsorgen?Melden Sie sich bei der Firma REMONDIS unter 02541-945554. Info Abfall-App

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Fachbereich 2 - Finanzen und Beteiligung

    Beschreibung

    Fachbereichsleitung und Kämmerer: Herr Alexander Höring

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 5

    59399 Olfen

    Kontakt

    Fax: 02595 389-9770

    Telefon Festnetz: 02595 389-0

    E-Mail: fb2@olfen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerbeabfall, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, getrennte Abfallsammlung, Abfall, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Restmüllcontainer, graue Tonne, Restmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de