Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Wadersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Dem Abfallkalender der Gemeinde Wadersloh können die Abfuhrtermine für die verschiedenen Abfallarten entnommen werden. Die Abfuhr von Restmüll-, Papier- und Gelber Tonne erfolgt im 4-wöchtlichen Rhythmus. Die Abfuhr des Bioabfalls im 2-wöchtlichen Rhythmus. Was zählt zum Restmüll oder Bioabfall?Welche Entsorgungsmöglichkeiten habe ich in der Gemeinde Wadersloh für den jeweiligen Abfall?Was geschieht mit den Abfällen, nachdem ich sie entsorgt habe? Hier finden Sie für die verschiedenen Abfallarten die entsprechenden Antworten! Falls Sie nicht wissen, wozu der von Ihnen zu entsorgende Abfall zählt, können Sie sich durch einen Klick auf den nachfolgenden Link über die Abfallart und über die entsprechende Entsorgungsmöglichkeit informieren. Falls Sie sich über eine bestimmte Abfall-Gruppe und deren Behandlung bei der Wiederverwertung oder Beseitigung näher informieren möchten empfehlen wir Ihnen die nachfolgenden Links: Altholz Gelbe Tonne Altkleider Glasverpackungen Altreifen Metallschrott Ausgeschlossene Abfälle Papier, Pappe, Karton Bauschutt Problemabfälle Bioabfall Restmüll Elektrogeräte Sperrmüll Informationen zu den aktuellen Gebühren für die Abfallentsorgung finden Sie unter folgendem Link: Gebühren Abfallentsorgung Hinweis: Wir sind bemüht, eine möglichst vollständige Liste anzubieten. Sollten Sie einen Begriff nicht finden, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit. Danke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Dezernat 3

    Beschreibung

    Postfach-Adresse: Strasse: Liesborner Straße 5 Postfach: 1140 Postleitzahl: 59321 Ort: Wadersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Liesborner Straße 5

    59329 Wadersloh

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de