Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden. Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Metelen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Öffnungszeiten

    Das Rathaus ist zu den nachfolgenden Besuchszeiten erreichbar:montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr,montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhrdonnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 UhrFür das jobcenter/SGB II gelten folgende Öffnungszeiten:montags, mittwochs, freitags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr,donnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 Uhrund nach Terminvereinbarung!Die Gemeindeverwaltung öffnet donnerstags immer ohne vorherige Terminvergabe. An den weiteren Tagen ist der Einlass von Besucher:innen mit entsprechender Terminvereinbarung gewünscht. Bürger/innen, die für montags, dienstags, mittwochs und freitags einen Termine gebucht haben, werden bevorzugt behandelt.Für die Offenlagen gem. §13 Abs. 2 i.V. mit §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gelten abweichende Zeiten nach Rücksprache mit einer/einem Mitarbeiter:in des Fachbereiches 4 / Bau- und Umweltdienste unter der Telefonnummer 02556 89-43 oder 02556 89-0.

    Kontakt

    Fax: 02556 89-11

    Telefon Festnetz: 02556 89-0

    E-Mail: info@metelen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beschreibung des Fundortes gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landesabfallgesetze und kommunale SatzungenKreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.Gerne können Sie uns die Meldung auch online über das folgende Formular abgeben. Hierüber können Sie uns zudem Bilder zusenden. Wilden Müll online melden

    Kosten

    keine

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde. Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de