Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Gemeinde Metelen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Rathaus ist zu den nachfolgenden Besuchszeiten erreichbar:montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr,montags von 14:00 Uhr - 16:00 Uhrdonnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 UhrFür das jobcenter/SGB II gelten folgende Öffnungszeiten:montags, mittwochs, freitags von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr,donnerstags von 14:00 Uhr - 18:00 Uhrund nach Terminvereinbarung!Die Gemeindeverwaltung öffnet donnerstags immer ohne vorherige Terminvergabe. An den weiteren Tagen ist der Einlass von Besucher:innen mit entsprechender Terminvereinbarung gewünscht. Bürger/innen, die für montags, dienstags, mittwochs und freitags einen Termine gebucht haben, werden bevorzugt behandelt.Für die Offenlagen gem. §13 Abs. 2 i.V. mit §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gelten abweichende Zeiten nach Rücksprache mit einer/einem Mitarbeiter:in des Fachbereiches 4 / Bau- und Umweltdienste unter der Telefonnummer 02556 89-43 oder 02556 89-0.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
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Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
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Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
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Kosten
keine
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Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Autowrack, herrenlose Räder, Bauschutt, Waschmaschine, unerlaubte Entsorgung, Fahrrad-Rahmen, Elektromüll, Unrat, Müllkippe, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Fahrräder, Müllabfuhr, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder