Bioabfall Entsorgung

    Bioabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Städte und Gemeinden sind konkret für folgende Aufgaben zuständig:Aufstellen von Behältern für Restmüll, Bioabfall und Altpapier,Abholen von Sperrmüll nach Anmeldung,Abfallgebühren für die Einsammlung.Fragen zu diesen Themen beantwortet Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Aufgaben des Kreises Der Kreis Soest ist gemäß Landesgesetz für das Verwerten und Beseitigen zuständig und garantiert für das Kreisgebiet die Entsorgungssicherheit. Mit dieser Aufgabe beauftragt hat der Kreis die ESG. Die ESG berät außerdem Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wie sie am besten Abfälle vermeiden, trennen und entsorgen. Fragen zum Thema Abfälle? Für alle allgemeinen Fragen rund um das Thema "Abfall" hat die ESG ein zentrales Abfallservicetelefon unter der Rufnummer 02921 353111 eingerichtet. Außerdem ist die ESG über E-Mail info@esg-soest.de erreichbar und bietet weitere Infos auf ihrer Website. ...

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 30-0

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    KreislaufwirtschaftsgesetzLandesabfallgesetz NRWDie Verantwortung für das Einsammeln und den Transport der Abfälle liegt nach Landesrecht bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.Abfallwirtschaftskonzept für den Kreis SoestSatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Soest (Abfallentsorgungssatzung)Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Kreis Soest (Abfallgebührensatzung)Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG)

    Verfahrensablauf

    Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
    • Abfallgebühren.

    Kosten

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungseinrichtungen sind die in der jeweils aktuellen Abfallgebührensatzung des Kreises Soest und der Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH festgelegten Gebühren/Entgelte zu entrichten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Biomüll, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne, Müll, Wertstoff, braune Tonne, Abfall, Wertstoffhof, Eigenkompostierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English