Versorgungsausgleich

    Versorgungsausgleich

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Bei einer Scheidung findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt. Dadurch sollen die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche gleichmäßig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden, da sie das Ergebnis gemeinschaftlicher Lebensleistungen sind.
    Der Ehepartner mit den höheren Versorgungsansprüchen, die während der Ehe erworben wurden, ist ausgleichspflichtig. Dem anderen Ehepartner steht als Ausgleich die Hälfte der Differenz zu. Nach dem Versorgungsausgleich sollen beide Ehepartner gleich hohe Versorgungsrechte besitzen.

    Zur Errechnung des Versorgungsausgleichs sind eine Kontenklärung und die genaue Ermittlung der Rentenansprüche erforderlich. Dazu gehören auch andere Ansprüche auf Altersversorgung, wie zum Beispiel Pensionen, Betriebsrenten und private Rentenversicherungen.

    Das Versicherungsamt hilft in Rentenangelegenheiten.

    Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich!

    Hilfestellung wird in diesen Bereichen außerdem durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA), Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (ehemals Bundesknappschaft) geleistet.

    Ansprechpartner

    Beraten und Betreuen - 50.2

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostwall 4a

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de