Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands begrenzt für bis zu fünf Jahre oder unbegrenzt ausgestellt.

    Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

    Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht es Ihnen, die Schwerbehinderteneigenschaft nachzuweisen und weist auf besondere gesundheitliche Einschränkungen hin. Sie können damit spezielle Rechte und entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.

    Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 12

    57439 Attendorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02722 64-0

    Fax: 02722 64-421

    E-Mail: sozialamt@attendorn.org

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren - Wohngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 12

    57439 Attendorn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02722 64-0

    Fax: 02722 64-421

    E-Mail: sozialamt@attendorn.org

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de