Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Sie möchten Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen oder Sie haben Ihren Schwerbehindertenausweis verloren? Die Verlängerung abgelaufener oder in Kürze ablaufender Schwerbehindertenausweise erfolgt für maximal 5 Jahre beim Sachbearbeiter der Gemeinde Schalksmühle solange noch ein Verlängerungsfeld im Ausweis offen ist. Ansonsten ist ein neuer Ausweis erforderlich, der Ihnen auf Antrag ausgestellt wird. Hierfür wird ein Foto benötigt. Bei Verlust eines Schwerbehindertenausweises kann für Sie auf Antrag ein neuer Ausweis durch den Märkischen Kreis ausgestellt werden. Den Antrag können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Schalksmühle stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Foto (bei Beantragung und Verlust eines Schwerbehindertenausweises)

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    www.maerkischer-kreis.de/www.lwl-integrationsamt.de/

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de