Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Hinweise für Lippe

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.

    Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

    Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.

    Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:

    • Steuervergünstigungen,

    • Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,

    • Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,

    • Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,

    • eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen

    Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:

    • G erhebliche Gehbehinderung
      (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)

    • aG außergewöhnliche Gehbehinderung
      (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

    • B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson

    • RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    • H Hilflosigkeit
      (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)

    • Bl Blindheit
      (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

    • Gl Gehörlosigkeit
      (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)

    • TBl Taubblind

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77555

    Fax: +49 5231 63011-8478

    E-Mail: schwerbehindertenangelegenheiten@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
    Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Formulare - Antrag online ELSA) und ausdrucken.
    Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.
    Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei.

    Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.

    Zu Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.

    Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.

    Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de