Schwerbehindertenausweis beantragen
Hinweise für Lippe
Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wenn Sie über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten andauernde gesundheitliche Einschränkungen haben oder chronisch krank sind, können Sie viele Hilfen beantragen und nutzen.
Um die Hilfen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre gesundheitlichen Einschränkungen nachweisen. Hierfür benötigen Sie einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Sie ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Wir bearbeiten Ihre Anträge auf Feststellung von GdB und Merkzeichen sowie auf Ausstellung und Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
Steuervergünstigungen,
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer,
Zusatzurlaub für Arbeitnehmer,
Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,
eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:
G erhebliche Gehbehinderung
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)aG außergewöhnliche Gehbehinderung
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)B Berechtigung zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson
RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
H Hilflosigkeit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)Bl Blindheit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)Gl Gehörlosigkeit
(berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)TBl Taubblind
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Schwerbehindertenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-77555
Fax: +49 5231 63011-8478
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antrag entnehmen.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Sie können den Antrag herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Sie können den Antrag auch online ausfüllen (Formulare - Antrag online ELSA) und ausdrucken.
Sie erhalten die Papier-Formulare auch bei Ihrem Bürgerbüro, im BürgerService des Kreises Lippe und bei uns.
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag legen Sie dann bitte alle weiteren Unterlagen (beispielsweise Foto, Arztberichte) bei.
Nach Eingang Ihres unterschriebenen Antrags und der Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht schreiben wir Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte an, um aktuelle Befunde einzuholen.
Zu Beschleunigung des Vorgangs können Sie uns gerne eine Kopie aktueller Befunddaten, die nicht älter als 2 Jahre sein sollten, zusenden.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Kosten
Hinweise für Lippe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Informationen in einfacher Sprache finden Sie hier.
Hat sich Ihre Anschrift geändert, teilen Sie uns das bitte mit. Wir brauchen dann die Nummer Ihres Schwerbehindertenausweises.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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