Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beantragen, wenn Sie mindestens sechs Monate behindert oder chronisch krank sind. Mit Hilfe des Ausweises haben Sie die Möglichkeit viele Hilfen zu beantragen oder zu nutzen. Den Antrag für den Ausweis können Sie jedoch sofort stellen und nicht erst nach Ablauf der sechs Monate nach Beginn Ihrer Behinderung oder Erkrankung.

    Antragstellung

    Vordrucke für Erst- und Änderungsanträge zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bekommen Sie beim Bürgerservice oder beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises. Wenn Sie Ihren Antrag beim Bürgerservice stellen, wird dieser zur Prüfung und Entscheidung an das Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet.

    Verlängerung

    Wenn Sie noch einen Schwerbehindertenausweis in Papierformat haben und diesen verlängern möchten, können Sie das auch im Bürgerservice erledigen. Dazu müssen auf der Vorderseite Ihres Behindertenausweises noch freie Felder zur Eintragung der Verlängerung vorhanden sein und der Ausweis darf nicht länger als zwei Monate abgelaufen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Für die Verlängerung benötigen Sie lediglich Ihren bisherigen Schwerbehindertenausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de