Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis beantragen

    Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen. Bei Ablauf oder Verlust des bisherigen Schwerbehindertenausweises, bei Namensänderung oder bei Änderung anderer wichtiger Daten muss eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ihren Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung senden Sie bitte an: 

     

    StädteRegion Aachen
    Der Städteregionsrat
    A 57 - Versorgungsamt -
    Zollernstr. 10
    52070 Aachen

     

    oder

    StädteRegion Aachen
    Der Städteregionsrat
    A 57 - Versorgungsamt-
    Postfach 500451
    52090 Aachen

     

    Sollten Sie Ihren Antrag persönlich abgeben wollen, können Sie ihn zu dieser Adresse bringen:

    Amt 57 -Versorgungsamt-
    Zollernstr. 10
    52070 Aachen

     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5729

    Fax: +49 241 5198-5790

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5729

    Fax: +49 241 5198-5790

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Wenn Ihnen bereits medizinische Unterlagen vorliegen, fügen Sie diese bitte  Ihrem Antrag bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de