Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige

    Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Anzeige erfolgt elektronisch über das KaVKA-Portal

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Neubau einer Verdunstungskühlanlage/Kühlturm/Nassabscheider oder Änderungen an einer bestehenden Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    BImSchG, 42. BImSchV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Anmeldung der Anlage/ Meldung der Änderung durch Betreiber im KaVKA-Portal. Meldung an die zuständige Behörde erfolgt durch KaVKA. 

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Anzeige spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser; Änderung der Anlage oder Stilllegung einer Anlage  unverzüglich aber spätestens innerhalb eines Monats

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de