Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Anzeige von Neu- und Bestandsanlagen, Änderungen der Anlagen, Anlagenstilllegungen sowie Betreiberwechsel müssen der zuständig Behörde angezeigt werden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Anzeige erfolgt elektronisch über das KaVKA-Portal
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Neubau einer Verdunstungskühlanlage/Kühlturm/Nassabscheider oder Änderungen an einer bestehenden Anlage
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
BImSchG, 42. BImSchV
Verfahrensablauf
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Anmeldung der Anlage/ Meldung der Änderung durch Betreiber im KaVKA-Portal. Meldung an die zuständige Behörde erfolgt durch KaVKA.
Fristen
Hinweise für Essen
Anzeige spätestens einen Monat nach Erstbefüllung mit Nutzwasser; Änderung der Anlage oder Stilllegung einer Anlage unverzüglich aber spätestens innerhalb eines Monats
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Essen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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