Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Werl
Sie wollen heiraten?
Ist Ihre Entscheidung getroffen, so ist Ihr erster Schritt die Anmeldung der Eheschließung.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Wahl. Wenn also einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Werl hat, kommen Sie zur Anmeldung zum Standesamt Werl.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Werl, möchten aber in Werl heiraten, erfolgt die Anmeldung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes (innerhalb Deutschlands). Die Unterlagen werden dann von dort dem Standesamt Werl zugesandt.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland und möchten in Werl heiraten, dann kann die Anmeldung der Eheschließung direkt in Werl erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert zur Anmeldung der Eheschließung zu kommen, kann er oder sie dem/der Partner/in eine Vollmacht erteilen.
Die Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden, sind sehr individuell. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Standesamt, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Auskünfte können Sie per Mail oder telefonisch erhalten.
Sie wollen in Werl heiraten?
Das Standesamt bietet Eheschließungen an jedem Wochentag und an 2 Samstagen im Monat jeweils nach Vereinbarung an. Ihren Wunschtermin vereinbaren Sie bitte bei der Anmeldung der Eheschließung mit den Standesbeamtinnen/Standesbeamten.
Trautermine an einem Samstag
Eheschließungen werden vom Standesamt Werl im Rathaus, im Städt. Museum Am Rykenberg Wendelin-Leidinger-Haus, Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof", Landgut Hof Mawick und Wulfs Alte Mühle angeboten.
Schauen Sie auch unter: Eheschließungen im besonderen Rahmen
Sie möchten zu Ihrer Eheschließung eine ganz persönliche Ansprache?
Sollen Ihre Gäste wissen ......
- warum Sie gerade diesen Termin gewählt haben
- wann und wo Sie sich kennengelernt haben
- warum Sie diesen Mann, diese Frau gewählt haben
- wie Sie sich die gemeinsame Zukunft vorstellen
- was Ihnen in Ihrer Beziehung besonders wichtig ist
- und, und, und
dann schreiben Sie dieses - oder anderes - auf und teilen es Ihrer Standesbeamtin bzw. Standesbeamten ca. eine Woche vor Ihrer Eheschließung mit.
Die Standesbeamtin / der Standesbeamte werden es in ihrer Ansprache für Sie verwenden, und Sie können so eine ganz individuelle Eheschließung erleben.
Sie wollen im Ausland heiraten?
Dann sollten Sie sich im gewünschten Eheschließungsort oder bei den Konsulaten erkundigen, welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung brauchen. Das Standesamt kann Ihnen keine Hinweise auf die benötigten Unterlagen im Ausland geben.
Wir werden für Sie nur tätig, wenn das Land in dem Sie heiraten wollen, ein Ehefähigkeitszeugnis fordert. Hier prüfen wir genau wie beim Antrag zur Eheschließung evtl. Ehehindernisse nach deutschem Recht. Es ist also wieder sehr individuell. Bitte lassen Sie sich beraten, was Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigen.
Nach der Eheschließung legen Sie bitte dem Bürgerbüro die Heiratsurkunde mit der Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) in internationaler Form oder mit deutscher Übersetzung vor, damit Sie dort als verheiratet eingetragen werden.
Namensänderung?
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht.
- Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
- Der Personenstand
- Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
- Die Staatsangehörigkeit
- Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Werl
- montags bis mittwochs ab 12:30 Uhr
- donnerstags und freitags 12:30 - 13:30 Uhr
- freitags ab 14.00 Uhr
- samstags
(Sport- und Tagungshotel Maifeld, Parkhotel/Restaurant "Der Wiener Hof, Die Alte Kirche, Landgut Mawick und Il Mulino da Vito e Rosa) 100,- Euro Raummiete, Dekoration und Aufsicht müssen die Eheschließenden direkt mit den Betreibern der privaten Trauräume regeln.
Weitere Informationen
Hinweise für Werl
- Infoblatt Namensänderung
- Vollmacht Eheschließung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen