Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

    Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-219

    E-Mail: standesamt@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.

    Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt. 

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Personenstandsgesetz (PStG)

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    • Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 Euro, wenn nur deutsches Recht anzuwenden ist
    • und 66,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de