Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-219
E-Mail: standesamt@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.
Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt.
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Personenstandsgesetz (PStG)
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
- Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 Euro, wenn nur deutsches Recht anzuwenden ist
- und 66,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen