Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Heiraten können Sie an jedem Ort Ihrer Wahl, unabhängig vom Wohnsitz. Trauen Sie sich doch in Witten! Das Standesamt finden Sie im Rathaus, Marktstraße 16. Trauungen werden im Haus Witten durchgeführt (s. Traukalender). Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt. Das ist in der Regel das Standesamt ihres Wohnsitzes. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich. Ihren Wunschtermin können Sie bei uns bereits 12 Monate vor Ihrer geplanten Hochzeit reservieren. Nutzen Sie hierfür unseren Traukalender online. Über die Reservierungsmodalitäten unterrichten wir Sie gerne. Damit Sie Ihren Wunschtermin auch bekommen empfehlen wir, diesen so früh wie möglich zu reservieren. Bitte beachten Sie, dass die verbindliche Anmeldung zur Eheschließung erst ab sechs Monate im voraus erfolgen kann. Nähere Informationen über Trautermine erhalten sie auf der Seite "Traukalender". Hinweis: Die Anmeldung zur Eheschließung ist in Witten nach vorheriger Terminreservierung im Standesamt möglich! Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Witten Sie beide bzw. einer von Ihnen hat seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Witten und Sie möchten in Witten heiraten. Ihre Anmeldung zur Eheschließung nehmen Sie direkt bei uns vor. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Ist es für Sie beide die erste Ehe, sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus: Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung (= Bescheinigung über den Wohnsitz und Familienstand). Wohnen Sie beide in Witten, müssen Sie diese Bescheinigung nicht besorgen. Wohnt einer von Ihnen nicht in Witten, so muss er sich diese Bescheinigung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes aushändigen lassen Geburtsregisterauszug. Den Geburtsregisterauszug erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Waren Sie beide oder einer von Ihnen schon einmal verheiratet, so benötigen wir folgende Unterlagen: Geburtsregisterauszug Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe (erhältlich beim Heiratsstandesamt). In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen: wenn die Vorehe in der früheren DDR oder im Ausland geschlossen worden ist, wenn Kinder vorhanden sind, wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist. Bitte beachten Sie: Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, so muss der Partner eine gesonderte Vollmacht (Beitrittserklärung) mitbringen. Diese erhalten Sie bei uns im Standesamt. Am Einfachsten finden Sie es am Ende dieser Seite im "Downloadbereich". Sie beide wohnen außerhalb von Witten und möchten bei uns heiraten? Wir freuen uns über Ihren Entschluss! Reservieren Sie bitte rechtzeitig Ihren Wunschtermin (gerne auch telefonisch oder online). Nachdem Sie die Anmeldung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vorgenommen haben, übersendet dieses uns die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Eheschließung. Bitte geben Sie bei Anmeldung die Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind und ihre E Mail Anschrift, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können, sobald die Unterlagen eingegangen sind. Anschließend kommen Sie bei uns vorbei (nach vorheriger Terminvereibarung) und erörtern alle Fragen rund um ihre Eheschließung. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei ihrem Standesamt, da dies örtlich unterschiedlich sein kann. Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten/Standesbeamtinnen umfangreiche Literatur zur Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, bei dem jeweiligen Konsulat nachzufragen. Nach deutschem Namensrecht haben Sie folgende Möglichkeiten: die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburts- oder Familienname des Mannes oder der Frau sein. So ist es auch möglich, den Namen aus einer Vorehe an den neuen Ehegatten weiterzugeben. Wird ein Ehename bestimmt,hat der Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihren Geburts- oder Familiennamen (Name aus Vorehe) dem Ehenamen voranstellen oder anfügen möchten. Sie geben keine Namenserklärung ab und behalten ihre bisherigen Namen, bzw. wenn Sie einen Namen aus einer Vorehe führen, können Sie wählen, ob sie ihren Geburts- oder jetzigen Familiennamen führen wollen. Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet bei Ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen. Was ist zu tun bei einer Namensänderung? Durch ihr Ja-Wort haben Sie aus dem "ich" ein "wir" gemacht und auch der Nachname hat sich geändert. Damit Sie sich im Hochzeitsstress nicht noch Sorgen um die bürokratischen Folgen machen müssen hier eine Checkliste der wichtigsten Anlaufstellen: Neuer Bundespersonalausweis und Reisepass - zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes, in Witten in der Bürgerberatung im Rathaus. Möglich ist die Beantragung ab sechs Wochen vor ihrem Hochzeitstermin unter Vorlage der Anmelde - und Terminbestätigung oder nach Eheschließung unter Vorlage der Eheurkunde. Kraftfahrzeugpapiere - im Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig das Straßenverkehrsamt in Schwelm oder in Witten-Herbede. Sollten Sie außerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises wohnen, erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Stadtverwaltung. Führerschein - eine grundsätzliche Verpflichtung zur Änderung des Führerscheines besteht nicht. Sie sollten jedoch auf jeden Fall Berücksichtigen, dass der Führerschein im Ausland von den zuständigen Behörden nur mit aktuellem Namen anerkannt wird. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Sie sind Rentner? - Vorsorglich teilen Sie ihrer Rentenversicherung Bund schriftlich unter Angabe der Sozialversicherungsnummer und Kopie der Eheurkunde oder des neuen Personalausweises die Eheschließung und Namensänderung mit. Krankenkasse - fragen Sie ihre Krankenkasse auf welchem Wege die Änderungen mitgeteilt werden müssen. Bankverbindung - sobald man verheiratet ist, legt man den neuen Personalausweis oder die Eheurkunde vor. Der neue Personalausweis ist besser, weil er die Legitimation für das Konto ist. In der Regel kann man die alte Bankkarte bis zur Fertigstellung der neuen Karte weiter nutzen. Bei der Kreditkarte sollte man darauf achten, dass man solange mit dem alten Namen unterschreibt, bis die neue Karte fertig ist. Erkundigen Sie sich am Besten bei ihrer Bank wie der genaue Ablauf ist. Namensführung von Kindern Haben Sie bereits Kinder aus einer früheren Partnerschaft, so können diese unter bestimmten Vorraussetzungen ebenfalls den neuen Ehenamen erhalten. Unsere Standesbeamten/-innen beraten Sie gerne.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    34 Personenstandsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
      • Die Staatsangehörigkeit
      • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung entstehen folgende Gesamtkosten: Heiraten Wochentags bis freitags 13:00 Uhr: Standesamt: 54,00 € (80,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 184,00 € (210,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Heiraten an Freitagnachmittagen und Samstagen: Standesamt: 215,00 € (241,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Ambienteorte: 310,00 € (336,00 € bei erforderlicher Prüfung internationales Recht) Stammbuch auf Wunsch ab 19,00 € bis 40,00 €. Die aufgeführten Kosten beinhalten nicht die Mieten für die Räumlichkeiten an den Ambientetrauorten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Beitrittserklärung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de