Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Das Ehefähigkeitszeugnis dient zur Erleichterung der internationalen Personenstandsführung.

    Ob ein solches Zeugnis benötigt wird, bestimmt das jeweilige ausländische Recht. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Besucheranschrift: Lindenstraße 36

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Für die Prüfung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden unterschiedliche Dokumente benötigt. Fragen Sie telefonisch oder per E-Mail nach, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, wir beraten Sie gerne.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird. 

    Wenn Sie als Ausländer/in in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. 

    Angehörige von Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen, bedürfen einer Befreiung für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht.


    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    50 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn beide Eheschließenden die deutsche    Staatsangehörigkeit haben

    100 € - Ehefähigkeitszeugnis, wenn einer der beiden Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit haben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de