Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ehefähigkeitszeugnis

    Hinweise für Ahaus

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger am Standesamt des Wohnsitzes oder letzten Wohnsitz im Inland. Ansosnten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Beschreibung

    Hinweise für Ahaus

    Das Ehefähigkeitszeugnis ist die Bescheinigung der Behörde des Heimatstaates eines Verlobten, dass der Heirat nach Heimatrecht kein Ehehindernis entgegensteht.

    Beide Verlobte müssen in dem Ehefähigkeitszeugnis namentlich aufgeführt sein.

    Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standesamt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

    Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten grundsätzlich die gleichen Unterlagen (Urkunden, Pässe etc.) wie zur Eheschließung in Deutschland.

    Um genau zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, bitten wir Sie, im Standesamt vorzusprechen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    48683 Ahaus

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ahaus

    Bitte kontaktieren Sie uns persönlich um detailiert zu erfahren, welche Dokumente für die Ausstellung benötigt werden.

    • Unter anderem sind durch öffentliche Urkunden nachzuweisen:

      • Der Personenstand

      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt

      • Die Staatsangehörigkeit

      • ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ahaus

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    • Sie muss Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben oder zuletzt gehabt haben

    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden

    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ahaus

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ahaus

    Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Hinweise für Ahaus

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses entstehen folgende Kosten:

    • Beide Verlobte sind deutsche Staatsangehörige: 50,00 Euro

    • Einer der Verlobten hat eine ausländische Staatsangehörigkeit : 99,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Ahaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de