Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

    Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

     

    Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Eine im Ausland getroffene Entscheidung in Ehesachen (z.B. Scheidung) muss für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Die Bearbeitung dauert bis zu drei Monate. Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung benötigen Sie beispielsweise für die

    • Prüfung der Ehefähigkeit bei der Anmeldung der Eheschließung bzw. bei der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Prüfung der Ehefähigkeit bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
    • Geburtsbeurkundung
    • Sterbefallbeurkundung
    • Eintragung der Scheidung in das Eheregister

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die benötigten Unterlagen variieren je nach Einzelfall. Bitte erkundigen sich beim Standesamt welche Dokumente vorgelegt werden müssen.

    Voraussetzungen

    • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
    • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
    • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de