Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Bad Honnef
Wenn Sie als Bad Honneferin oder Bad Honnefer im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen ein Ehefähigkeitszeugnis (§39 Personenstandsgesetz). In diesem wird bescheinigt, dass Ihrer geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Hindernisse (z.B. bestehende Ehe) entgegenstehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Bad Honnef heiraten möchten, benötigen Sie in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bad Honnef
Die benötigten Unterlagen werden in einem Gespräch mit dem Standesamt der Stadt Bad Honnef nach individueller Feststellung bestimmt.
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bad Honnef
Die Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 2.2.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und betragen unter anderem:
für die Erstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger: 40,00€
für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer: 66,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Honnef
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
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