Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Wollen Sie als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger oder als beide deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten, wird in verschiedenen Staaten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung des Standesamtes, woraus hervorgeht, dass nach deutschem Recht kein Ehehindernis für diese Heirat vorliegt.
Zuständig für die Ausstellung ist das Standesamt am Wohnsitz oder des letzten Wohnsitzes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Da die zukünftigen Eheleute im Ehefähigkeitszeugnis namentlich benannt werden, sind von beiden diverse Unterlagen vorzulegen, die sich nach den persönlichen Verhältnissen richten.
Für die Bearbeitung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses fällt eine gewisse Bearbeitungszeit an. Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie genau benötigen werden.
Voraussetzungen
- Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
- Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
- Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
- § 13 PStG
- § 39 PStG
- § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.
Fristen
Hinweise für Velbert
Die Gültigkeitsdauer für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt ab Ausstellung sechs Monate.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandsrecht, des Landes Bremen
Stichwörter
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