ausländische Berufsausbildungsabschlüsse

    Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsausbildung beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Ist ein nach Art Inhalt und Umfang  ,im Inland- oder Ausland betriebenes Studium gleichwertig erbracht worden so erfolgt auf Antrag eine Anerkennung auf ein Medizin- oder Zahnmedizinstudium. Nach dem , Umfang der anerkennbaren Studienleistungen bemisst sich die Höhe der anrechenbaren Studienzeiten (=Semester).

    Das Landesprüfungsamt NRW ist zuständig für die Anerkennung auf

    - das Medizinstudium

     , wenn der Antragsteller im Ausland in NRW Bremen oder in Brandenburg geboren wurde

    - das Zahnmedizinstudium

     , wenn der Antragstelle seinen Hauptwohnsitz in NRW hat.

    Hiervon Abweichend ist das LPA des Bundeslandes zuständig in dem bereits eine Zulassung oder Einschreibung zum Medizin- oder Zahnmedizinstudium erfolgt ist.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 (Landesprüfungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/475-4265

    E-Mail: dez24.heilberufe@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Nevinghoff 40

    48147 Münster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0251 23760

    Fax: 0251 2376521

    E-Mail: poststelle-muenster@lwk.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Formulare

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verweis auf unseren Internetaustritt:

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-Anrechnung/index.jsp

    - hier sind der Antragsvordruck und Merkblätter eingestellt.

    siehe unter erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Gleichwertigkeit der erbrachten Studienleistungen ist die Voraussetzung für die Anerkennung. Gleichwertigkeit ist dann gegeben wenn die erbrachte Studienleistung nach Art Inhalt und Umfang der nach der Approbationsordnung für Ärzte oder Zahnärzte vorgeschriebenen Ausbildung entspricht. Liegt Gleichwertigkeit vor erfolgt als Rechtsfolge die Anerkennung

    Begleubigte Kopien der Originalzeugnisse Ü,bersetzungen durch einen bei Gericht zugelassenen Dolmetscher Nachweise ü,ber absolvierte Zeiten beruflicher Tä,tigkeit Lebenslauf Kopie des Personalausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    § 12 ÄAppO § 19 Abs. 5 ZAppO § 21 Abs. 4 ZAppO § 26 Abs. 2 ZAppO § 34 Abs. 2 ZAppO § 35 Abs. 2 ZAppO § 60 und § 61 ZAppO

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-Anrechnung/index.jsp

    (enthält Links zu den Rechtsgrundlagen)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Auf Antrag wird geprüft ob eine Anerkennung von Studienleistungen in Betracht kommt. ,

    - Inlandsanerkennung:

    Prüfung der eingereichten Nachweise ggf. Nachforderung von fehlenden Unterlagen Anerkennung der als gleichwertig erbracht eingestuften Studienleistungen. Erstellen des Gebührenbescheides.

    - Auslandsanerkennung:

    Prüfung der eingereichten Nachweise ggf. Nachforderung von fehlenden Unterlagen.

    Soweit erforderlich gilt für ca. 70 v.H. der Auslandsanerkennung (z.B. arabische Länder ehemalige UdSSRu.s.w.) ist ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizuziehen. Nach Eingang des Gutachtens erfolgt die Bescheiderteilung oder falls vom Gutachter erbeten werden weitere Ermittlungen eingeleitet und nach Abschluss erneut dem Gutachter zugeleitet.

    Erteilung des Gebührenbescheides.

    Für die verbleibenden 30 v.H. kann eine Bescheiderteilung nach erfolgter Überprüfung auch ohne Beteiligung der ZAB auf der Grundlage fester Anerkennungsstandards (z.B. Anerkennung von Studienleistungen die in Ungarn Lettland u.s.w. erbracht wurden) erfolgen. Erteilung des Gebührenbescheides.

    Fristen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Das Sachgebiet Anerkennung , von Studienleistungen sieht keine Fristen. vor.

    Die Universitäten in NRW geben Fristen für die Bewerbung um einen Studienplatz vor :

    15.1. und 15.3 für die Bewerbung zum Sommersemester

    15.7. und 15.7. , für die Bewerbung zum Wintersemester.

    Hiervon abweichend haben Medizinische Fakultäten in anderen Bundesländern zum Teil andere Bewerbungsfristen.

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    - Inland: ca. 1-2 Wochen

    - Ausland: ca. 1 Wochen bis zu 3 Monaten in Ausnahmefällen bis zu einem ½ Jahr

    maximal 3 Monate

    Kosten

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Hinweis an den Antragsteller sich im Vorfeld zu informieren bis wann der Antrag auf Bewerbung um einen Studienplatz (variiert von Hochschule zu Hochschule außerhalb von NRW) gestellt sein muss.

    Hinweis dass kein Anspruch auf Zuteilung eines Studienplatzes aus der , Entscheidung entsteht sondern sich vielmehr die Möglichkeit einer Bewerbung für ein höheres , Fachsemester hieraus ergibt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Verweis auf unseren Internetaustritt:

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/gesundheit_soziales/LPA-Anrechnung/index.jsp

    - enthält Links auf die Rechtsgrundlagen

    - einen Link auf die Datenband der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

    Verweis auf den Link zum Sachgebiet Approbation

    http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/gesundheit_soziales/Approbation/index.jsp

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de