Hundehaltung Prüfung
Hundehaltung Prüfung
Hinweise für Ense
Beschreibung
Hinweise für Ense
Je nach Rasse, Größe oder Gewicht ist die Haltung bestimmter Hunde dem Ordnungsamt anzuzeigen. Für einige Rassen ist darüber hinaus eine Haltererlaubnis zu beantragen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, dem Ordnungsamt angezeigt werden. Für Hunde, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu den gefährlichen Hunden zählen, muss der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Haltererlaubnis beantragen. Sie können unter dem beigefügten Merkblatt entnehmen, welche Hunde als gefährliche Hunde eingestuft sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ense
Landeshundegesetz Nordrhein-Wetsfalen
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Ense
Hundeerlaubnis - Antrag (große Hunde nach § 11 LHundG NRW) Landeshundegesetz NRW - Merkblatt Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes https://formular.kdz-ws.net/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=mQfN2xFqfjH5FcGrzc9XxKmPGtHmT2m&j=x.pdf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen