Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Ein vorläufiger Reisepass kann nur in begründeten Einzelfällen ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sofort ein Pass benötigt wird und die Ausstellung eines Express-Passes bis zum Reiseantritt nicht möglich ist. Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt und ist längstens ein Jahr gültig. 

    Zur Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    E-Mail: buergeramt@stadt-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand 
    • ggf. Geburtsurkunde 
    • Nachweise über die Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung
    • bei Beantragung vor dem 18. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht 

    Formulare

    Hinweise für Unna

    Voraussetzungen

    Hinweise für Unna

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Unna

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Unna

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de