Reisepass

    Reisepass

    Hinweise für Anröchte

    Beschreibung

    Hinweise für Anröchte

    Achtung: Neue Einreisebestimmungen für Reisen in die USA; Informationen hier.

    Informationen vom Bundesministerium des Inneren zum neuen Personalausweis

     

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften des Meldegesetzes der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

    Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses wird vom hiesigen Ordnungsamt im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen. Die Anträge werden an die Bundesdruckerei in Berlin zwecks Herstellung der Dokumente weitergeleitet.

    Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin beträgt ca. 4 Wochen. Mit Beginn der Hauptreisezeit ist eine längere Bearbeitungsdauer möglich.

    Änderungen des Ausweises oder Passes sind nicht möglich, bei Namensänderung oder Gültigkeitsablauf muss ein Neuantrag gestellt werden!
    Ausnahme: Anschriftenänderung

    Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Personalausweis oder den Reisepass auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

    Vorläufiger Personalausweis/vorläufiger Reispass
    Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall kann ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweise zur Beantragung von Kinderpässen
    Das Bundesministerium des Inneren hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass Kinderpässe sicherheitstechnisch nach den Vorgaben der EU-Mindeststandards aufgewertet und maschinenlesbar ausgestellt werden. Ab den 01.01.2006 ist nur noch die Ausstellung eines Kinderpasses möglich. Dieser löst den bisherigen Kinderausweis ab. Kinderausweise behalten jedoch die darin angegebene Gültigkeitsdauer. Verlängerungen der Gültigkeitsdauer werden nicht mehr durchgeführt.

    Der Kinderpass besteht aus einem 16-seitigen Passbuch sowie einem doppelseitigen Personaldatenblatt als Aufkleber. Lichbild und gfls. die Unterschrift werden zukünftig in der Behörde digitalisiert und auf die Personaldatenseite gedruckt.

     


    Verlust oder Diebstahl der Ausweisdokumente 
    Sollten die Ausweisdokumente verloren oder entwendet worden sein, teilen Sie dies umgehend im Ordnungsamt der Gemeinde Anröchte mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben.

    Falls Sie Sich weder mit Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde oder einen anderen Identitätsnachweis mit.

    Gültigkeitsdauer

    Personalausweis 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre

    vorläufiger Personalausweis 3 Monate

    Reisepass 10 Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre

    vorläufiger Reisepass 1 Jahr

    Kinderpass bis 12. Lebensjahr

     

     

     

    ONLINE-TERMINVEREINBARUNG
    Bitte vereinbaren Sie einen Termin über den linken grünen Menüpunkt "Terminvergabe Meldeamt".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 74

    59609 Anröchte

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Anröchte

    Personalausweis/Reisepass

    • Eine Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann.
       
    • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis, auch wenn dieser ungültig sein sollte.
    • Ein biometrietaugliches Passfoto aus neuester Zeit, Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand.
    • Eine Einverständniserklärung der Eltern benötigen Personen bei der Beantragung eines Reisepasses und Personalausweises, die das 16. bzw. 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

     

    Kinderpässe

    • Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes (betrifft hauptsächlich außereuropäische Länder).
    • Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich.
    • Die Anwesenheit Ihres Kindes ist in jedem Falle erforderlich.

     

    Notwendige Unterlagen

    Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich:

    • Ein ausgefüllter und von beiden Erziehungsberechtigten unterschriebener Antrag (siehe unten).
    • Die Personalausweise der Eltern zwecks Überprüfung der Identität sind vorzulegen.
    • Für Kinder aus geschiedenen Ehen etc. ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    • Ein aktuelles Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes. Das Lichtbild muss wie beim Reisepass biometrietauglich sein.
    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    • Die Anwesenheit Ihres Kindes ist erforderlich.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Anröchte

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Anröchte

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Anröchte

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
    • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Anröchte

    Kosten

    Hinweise für Anröchte

    Personalausweise

    An Gebühren sind zu entrichten

    • für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 37,00 €.
    • für eine Neuausstellung eines Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 22,80 €.
    • für einen vorläufigen Personalausweis 10,00 €.

     

    Reisepässe

    An Gebühren sind zu erheben

    für die Ausstellung

     

    • eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 €
    • eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 €
    • eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) 26,00 €

      

    Kinderpässe

    An Gebühren sind zu entrichten

    • Gebühr für die Ausstellung des Kinderpasses: 13,00 €
    • Gebühr für die Änderung oder Verlängerung des Kinderpasses: 6,00 €

    Bitte beachten Sie:
    Die Gebühr ist am Tage der Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

    Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

    Weitere Informationen

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de